Karambit in Deutschland grundsätzlich verboten?
Hallo liebe Leute,
undzwar würde ich gerne jemandem zum Geburtstag ein Karambit kaufen, aber ich weiß nicht, ob das in Deutschland erlaubt ist..
Hier sind so ein paar Infos übers Messer
Messergröße : 275mm x 45mm x 30mm
Klingengröße : 135mm x 38mm x 30mm
Griffgröße : 140mm x 45mm x 10mm
Messergewicht : 120 gramm
Ich hoffe mir kann irgendwer helfen, ich hab schon gegooglet aber bin, wie ihr seht immer noch nicht schlauer.
4 Antworten
Umgang, also Kauf und Besitz ab 18 Jahren, da Waffe!
Führen verboten, also nur was für Zuhause.
Dort ist es seit 06.07.2017 lt. WaffG und AWaffV (13) in einem verschlossenem Behältnis aufzubewahren...
Also nix mit rumliegen lassen...
Verboten sind sie nicht, aber sie dürfen erst ab 18 erworben werden und unterliegen einem Führungsverbot.
DU darfst die kaufen und auch Besitzen. Nur Führen darfst du sie nicht. Zu Hause darfst du gerne eine ganze Schrankwand voll von den Dingern haben und auch in deinem Garten die Rosen damit schneiden.
Perfekt. Vielen Lieben dank! Dabei ist es auch egal, dass die Klinge 13,5cm lang ist? Und würde ich beim Shipping auch Probleme mit dem Zoll oder sowas kriegen?
Du darfst es nur kaufen, wenn du mindestens 18 Jahre alt bist, und dann auch nur jemandem schenken, der mindestens 18 Jahre alt ist.
Wovon redest du? Im WaffG wird nur von Schißwaffen gesprochen, die verschlossen aufbewahrt werden müssen.
Ansonsten nenn bitte Ross und Reiter falls ich mich irren sollte.
§ 13 Abs. 2 AWaffV: "...mindestens in einem verschlossenen Behältnis: Waffen oder Munition, deren Erwerb von der Erlaubnispflicht freigestellt ist"
Hast du wurklich seit über zwei Jahren geschlafen und die letzte Änderung nicht mitgekriegt.
Genau wie von @SuperKunibert4 angegeben ist das seit 06.07.2017!..
Ich fasse es nicht...,
Klingenlänge interessiert nicht, da Waffe und damit eh nicht führbar!
So Teile sind auch mit 5cm Klinge nicht führbar und erst ab 18, ect...
Hast du wurklich seit über zwei Jahren geschlafen und die letzte Änderung nicht mitgekriegt.
Scheinbar, aber Waffenrecht ist nicht so mein Alltagsthema.Ich habs mehr mit Verkehrsrecht und da treff ich ab un an sogar immer noch Leute, darunter auch Polizisten, die Änderungen der StVO von vor über 20 Jahren noch nicht mitgekriegt haben. Von daher sind 2 Jahre nicht viel.
nein, es ist nicht verboten, solange du 18 bist und solange der Besitzer es nicht in der öffentlichkeit mit sich rumträgt
Karambit sind nicht komplett verboten, jedoch gelten sie als "Reißwaffe", daher:
- Besitz unter 18 Jahren verboten
- Führen generell verboten.
Das heißt ich dürfte sie kaufen, jedoch nicht besitzen? oder wie soll ich das jetzt verstehen?!