Kann man ein Gewerbe aus 2 verschiedenen Standorten anmelden?

4 Antworten

Dass ihr zu aller erst beide vom jeweiligen Familiengericht für voll geschäftsfähig erklärt werden müsst, wurde dir schon erklärt.

Dann schließt ihr einen GbR-Vertrag, der die Regeln eurer Zusammenarbeit und einer evtl. späteren Trennung) festlegt.

Dann entscheidet ihr, wo die Hauptniederlassung eures Unternehmens sein soll. Bei dem dortigen Gewerbeamt müsst ihr beide eine Gewerbeanzeige für diesen Standort (mit gleicher Tätigkeit, gleichem Betriebssitz u. gleichem Beginn) abheben. Der Zusammenhang wird jeweils durch einen Eintrag in Feld 1 ("GbR mit XY") hergestellt.

Natürlich könnt ihr auch einen zweiten Betriebssitz an einem anderen Ort anmelden. Das muss auch wieder von beiden erfolgen. Das kann dann eine unselbständige Zweigstelle sein. Aber wozu, wenn dort kein Kundenkontakt stattfindet?

Ja, nennt sich für den Anfang GbR. Gesellschaftervertrag aufsetzen in dem auch vor allem das mit den Zahlen geregelt ist, jeder holt sich seinen Gewerbeschein, Steuerberater suchen, was sehr lange dauern kann, Adresse für den Papierkram benennen, loslegen das eröffnete Geschäftskonto zu füllen.

KOGAI 
Fragesteller
 09.05.2024, 13:49

Erstmal vielen Dank für deine Antwort!

Wir sind beide 16 Jahre alt. Soweit ich weiß braucht man doch die Zustimmung der Eltern und des Familiengerichts oder?

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Blacksmith1970  09.05.2024, 13:51
@KOGAI

Eltern ja, allein schon für die Kontoeröffnung. Bei Familiengericht bin ich raus. Damit habe ich null Ahnung.

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Das wäre denn eine GbR.

Jeder von euch beiden meldet ein Gewerbe an und dann die GbR ebenfalls.

KOGAI 
Fragesteller
 09.05.2024, 13:50

Erstmal vielen Dank für deine Antwort!

Wir sind beide 16 Jahre alt. Soweit ich weiß braucht man doch die Zustimmung der Eltern und des Familiengerichts oder?

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anTTraXX  09.05.2024, 14:02
@KOGAI

Zuallererst einmal brauchst du die Genehmigung deiner Eltern und des Familiengerichts.

Wenn deine Eltern einverstanden sind, muss du beim Familiengericht (früher Vormundschaftsgericht) einen Antrag stellen. Dieser ist formlos zu stellen, das heißt, es gibt keine fertigen Formulare oder Ähnliches auszufüllen. Im Antrag wird der Wunsch beschrieben, dass der Minderjährige (also du) sich selbstständig machen möchte. Der Antrag ist von deinen Eltern zu unterschreiben.

Eine Genehmigung nach § 112 BGB setzt im Regelfall (mir sind keine Ausnahmen bekannt) ein persönliches Erscheinen des Minderjährigen und der gesetzlichen Vertreter beim Familiengericht voraus.

Einfach mal so gibt es eine solche Genehmigung auch nicht. Ohne positive Stellungnahme der Schule und einen fundierten Businessplan kannst du dir die Idee gleich abschminken.

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Geochelone  09.05.2024, 15:15

Eine GbR kann alleine kein Gewerbe anmelden. Nur die Gesellschafter.

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Geht doch nur für Erwachsene - mit kaufmännischen Kenntnissen ?