Kann der Resturlaub verfallen bei Kündigung?
Oder ist es richtig das er entweder genommen oder abgegolten wird oder verfällt er komplett?
3 Antworten
Oder ist es richtig das er entweder genommen oder abgegolten wird
Ja!
oder verfällt er komplett?
Nein!
Es gibt dazu eine einfache gesetzliche Bestimmung; im Bundesurlaubsgesetz BUrlG § 7 "Zeitpunkt, Übertragbarkeit und Abgeltung des Urlaubs" hießt es in Abs. 4:
Kann der Urlaub wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses ganz oder teilweise nicht mehr gewährt werden, so ist er abzugelten.
Das betrifft zunächst aber nur den gesetzlichen Urlaubsanspruch. Hat der Arbeitgeber aber zusätzlichen Urlaub gewährt, kommt es für diesen zusätzlichen Urlaubsteil, wie so oft, "darauf an":
Wird im Arbeitsvertrag nicht zwischen gesetzlichem und zusätzlichem Urlaubsanspruch unterschieden, gilt die oben zitierte Bestimmung auch nfür den zusätzlich gewährten Urlaub. Ansonsten ist der Umgang mit diesem Zusatzurlaub davon abhängig, was dazu vertraglich vereinbart wurde.
für den es jeden Monat vom Anspruch ein paar Tage mehr werden.
Wenn das Arbeitsverhältnis vor dem Jahresende beendet wird und bis dahin länger als 6 Monate bestanden hat, dann hast Du Anspruch auf den vollen gesetzlichen Jahresurlaub.
Das ist ja mein Problem es geht nur 6 Monate und ich bin seit 1 Juni dort also habe ich ab 1. November 12,5 Tage die mir zustehen und da kann der Chef ja nicht sagen der Urlaub ist jetzt weg wenn das Arbeitsverhältnis voher endet.
da kann der Chef ja nicht sagen der Urlaub ist jetzt weg wenn das Arbeitsverhältnis voher endet
Wie kommst Du denn darauf, dass der Urlaub weg sein könnte?
Wenn das Arbeitsverhältnis vom 01.06. bis einschließlich 30.11. besteht, hast Du Anspruch auf 6/12 des Jahresurlaubs.
Besteht das Arbeitsverhältnis aber auch am 01.12. noch, hast Du Anspruch auf den vollen Jahresurlaub - abzüglich bereits eventuell genommener Tage in diesem Kalenderjahr bei möglicherweise vorherigen Arbeitgeber.
Urlaubsansprüche verfallen bei Kündigung des Arbeitsverhältnisses nicht.
ab 6 Monate Betriebszugehörigkeit besteht Anspruch auf den vollen Jahresurlaub, da kann nix verfallen.
Entweder Urlaub machen - oder es muss ausbezahlt werden
Die Frage, ob Urlaub verfallen kann oder nicht, hat doch überhaupt nichts damit zu tun, dass der volle Urlaubsanspruch erstmalig nach 6 Monaten besteht!
Ja es geht hier lediglich um den Urlaub der mir ganz normal zusteht und für den es jeden Monat vom Anspruch ein paar Tage mehr werden.