Ist es theoretisch möglich, wegen Mordes nur mit Sozialstunden davonzukommen?
Ich beziehe mich auf das Jugendstrafrecht. Im Allgemeinen Strafrecht ist eine lebenslange Freiheitsstrafe bei Mord zwingend vorgeschrieben, nicht aber im Jugendstrafrecht. Nun frage ich mich, ob es de jure möglich ist, wegen Mordes verurteilt zu werden und "nur" mit Sozialstunden belegt werden, denn im JGG steht keine zwingende Jugendstrafe vor, sondern ist nur möglich. Oder sehe ich das falsch?
6 Antworten
Im Jugendstrafrecht ist das theoretisch möglich, aber wird natürlich in der Praxis nicht vorkommen, da das Urteil aufgehoben werden würde. Im Erwachsenenstrafrecht gibt es keine Sozialstunden, höchstens als Einstellungsauflage oder dergleichen.
Bei Mord wird niemand nur mit Sozialstunden davon kommen. Das Jugendstrafrecht soll im Prinzip erzieherischen Charakter, deshalb ist hier die Höchststrafe auf 10 Jahre angesetzt. Da sieht es im Erwachsenstrafrecht bedeutend anders aus.
Mord setzt immer eine gewisse kriminelle Energie voraus und geschieht i.d.R. auch vorsätzlich und da kommt keiner mit dem ausgestreckten Zeigefinger davon...
Gruß
Nein, bei Mord geht man auch im Jugendrecht in den Knast.
Und das 15 Jahre lang.
Da steht "Höchstmaß" 15 Jahre. Das ist kein muss.
(3) 1Das Höchstmaß der Jugendstrafe für Heranwachsende beträgt zehn Jahre. 2Handelt es sich bei der Tat um Mord und reicht das Höchstmaß nach Satz 1 wegen der besonderen Schwere der Schuld nicht aus, so ist das Höchstmaß 15 Jahre.
Ich glaube du hast meine Frage leider falsch verstanden. Jugendstrafe möglich oder zwingend.
Habe mir auch nicht besonders viel mühe gegeben muss ich gestehen.
War das erste Ergebniss unter "Mord Jugendlich".
Nein, Mord wird immer mit langer Haftstrafe geahndet, auch bei Jugendlichen bis zu 10 Jahren.
Ich bin kein Jurist, schaue aber oft Strafgericht bei RTL Plus.
Da steht aber, dass es bis zu 15 Jahre möglich ist, aber es ist nicht zwingend vorgeschrieben.