Ist das so erlaubt?

LePetitGateau  20.03.2023, 12:28

Wie alt bist du denn? Und wie viel Stunden arbeitest du monatlich?

Bella16abm 
Fragesteller
 20.03.2023, 12:55

Ich bin 17

Koernchen79  20.03.2023, 12:31

Wieviele Tage im Monat arbeitest du denn?

Bella16abm 
Fragesteller
 20.03.2023, 12:55

5 in der Woche

5 Antworten

Hallo,

Bei einem Minijob darf man nicht mehr als 43 Stunden im Monat arbeiten. Wenn du insges. mehr als das arbeitest, würde ich mir an deiner Stelle schleunigst einen anderen Arbeitsplatz suchen, dann wirst du ausgenutzt.

MfG

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Wenn du 8 Stunden am Tag arbeitest, dann ist das kein Nebenjob, sondern zwei Vollzeitjobs, wann schläfst du denn?

Arbeitszeit und Arbeitslohn sind 2 paar Schuhe. Du kannst VZ für 520€ arbeiten, oder nur stundenweise. Ich würde nie VZ für nur 500 Kröten arbeiten gehen. Wer das mitmacht lässt sich ausnutzen. Illegal ist das allerdings nicht, solange der Mindestlohn erfüllt ist.


Knoerf  20.03.2023, 12:36

Doch illegal ist es, außer du bist minderjährig oder kein deutscher Staatsbürger oder es handelt sich um ein Praktikum. Noch nie vom Mindestlohn in DE gehört?

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Familiengerd  20.03.2023, 16:08
@Knoerf
außer du bist minderjährig oder kein deutscher Staatsbürger oder es handelt sich um ein Praktikum

Selbstverständlich haben auch Arbeitnehmer ohne deutsche Staatsbürgerschaft Anspruch auf den Mindestlohn - ebenso Praktikanten, sofern das Praktikum denn entlohnt werden muss. Minderjährige haben dann keinen Anspruch auf den Mindestlohn, wenn sie noch nicht über eine abgeschlossene Berufsausbildung verfügen; das wird in der Regel zwar so sein, der Gesetzgeber hat diese Voraussetzung aber ausdrücklich im Mindestlohngesetz MiLoG § 22 "Persönlicher Anwendungsbereich" Abs. 2 formuliert.

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Familiengerd  20.03.2023, 16:10
Du kannst VZ für 520€ arbeiten

"Können" kann man viel ...

Vollzeit für 520 € wäre allerdings in jedem Fall illegal!

Illegal ist das allerdings nicht, solange der Mindestlohn erfüllt ist.

Wie soll das denn funktionieren bei "Du kannst VZ für 520€ arbeiten"??

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Von Experte Knoerf bestätigt

Auch für den Minijob gilt 12 Euro Mindestlohn! Das heisst, du darfst nicht mehr als 43 1/3 Stunden monatlich arbeiten.

Wenn du das jeden Werktag machen musst, dann garantiert nicht, außer du bist Praktikum, minderjährig oder kein deutscher Staatsbürger. Es gilt der gesetzliche Mindestlohn in DE seit 2015. Am besten du klärst das schleunigst mit dem Chef und wenn dieser nicht einsichtig ist, dann gehst du zur Polizei bzw. Zoll. ;)

Suche dir am besten einen anderen Minijob. Minijobs gibts wie Sand am Meer. ;)

Woher ich das weiß:Recherche

Bella16abm 
Fragesteller
 20.03.2023, 12:48

Ich bin 17

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Knoerf  20.03.2023, 13:45
@Bella16abm

Dann ist es leider legal. Doch du solltest dir das nicht gefallen lassen. Für ein paar Euro / Stunde solltest du niemals arbeiten gehen, egal als was. Selbst beim Betteln oder Pfandflaschen sammeln, verdienst du noch mehr in der Stunde. Gehe einfach inoffiziell arbeiten. Hilf deinen Nachbarn oder älteren Leuten, geh babysitten, gib Nachhilfe, geh putzen etc. Damit verdienst du garantiert mehr pro Stunde und du hast auch keinen Papierkram.

Außerdem hast du noch einen entscheidenden Nachteil, wenn du offiziell für 520 Euro arbeiten gehst. Du bzw. deine Eltern leuchten dann bei den Behörden auf und dir könnten deine Zuschüsse gestrichen werden wie Kindergeld, Wohngeld, Unterhalt etc.

Außerdem solltest du dich sowieso lieber auf die Schule konzentrieren und deine Freizeit lieber so gut es geht genießen. Arbeiten musst du noch später genug. Es gibt auch andere Wege um an Geld zu kommen, wie z.B. Anlässe ausnutzen (Weihnachten, Geburtstag, Ostern, Zeugnis etc.).

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Familiengerd  20.03.2023, 16:02
kein deutscher Staatsbürger

Die Staatsbürgerschaft spielt selbstverständlich überhaupt keine Rolle

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Familiengerd  20.03.2023, 16:12
@Familiengerd

Nachtrag:

Selbstverständlich haben auch Arbeitnehmer ohne deutsche Staatsbürgerschaft Anspruch auf den Mindestlohn - ebenso Praktikanten, sofern das Praktikum denn entlohnt werden muss. Minderjährige haben dann keinen Anspruch auf den Mindestlohn, wenn sie noch nicht über eine abgeschlossene Berufsausbildung verfügen; das wird in der Regel zwar so sein, der Gesetzgeber hat diese Voraussetzung aber ausdrücklich im Mindestlohngesetz MiLoG § 22 "Persönlicher Anwendungsbereich" Abs. 2 formuliert.

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