Ich werde geschubst darf ich mich wehren im Sinne von Notwehr?

5 Antworten

Ja, man darf sich verteidigen, wenn ein Angriff kurz bevor steht, oder bereits im Gange ist. Wenn jemand dich schubst, will er dich wahrscheinlich auch schlagen, da er mit dem schönsten die nötige Distanz für den Schlag kriegen will.

Lg Helfer780

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

myotis  16.06.2023, 09:08

"schönsten"?

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Nicht unbedingt. Der Notwehrparagraph ist dazu da, Menschen Straffreiheit zu ermöglichen, wenn sie einen bevorstehenden und andauernden Angriff mit Gewalt gegen den Angreifer abwehren.

Nehmen wir bspw. an du stehst irgendwo auf dem Schulhof, jemand kommt von hinten und schubst dich und rennt weg. Hinterher zu rennen und denjenigen zu schlagen, wäre also keine Notwehr, weil der Angriff gegen den du dich verteidigen willst, bereits abgeschlossen ist. Derjenige ist ja weggegangen.

Etwas anderes wäre es bspw. wenn du siehst wie jemand auf dich zurennt, die Faust ballt und ein Angriff unmittelbar bevorsteht. Dann darfst du dich wehren.

Im Zweifel sind diese Dinge im vom Einzelfall abhängig. Notwehr muss immer verhältnismäßig sein.

Lies halt https://dejure.org/gesetze/StGB/32.html

Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.

Erforderlich = also verhältnismäßig, nicht mehr wie nötig - wenn also ducken oder ein Schritt zur Seite reicht, dann nur das...

Gegenwärtig = nur wenn der Angriff läuft oder unmittelbar kommt, Nachtreten ist KEINE Notwehr!

Rechtswidrig = also nur wenn es bewusst als Angriff und nicht als Kabbelei oder aus Versehen oder so gemacht wird...

Natürlich zurückschubsen und abwarten was passiert. Je nachdem kann man auch andere Maßnahmen ergreifen.

Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist um einen gegenwärtigen, rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden

Nach dem Schubs ist der gegenwärtige Angriff also beendet. Wenn also nicht weiter geschubst wird und es keine anderen körperliche Angriffe mehr gibt, darfst du auch nicht zuhauen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Alerta Alerta Antifascista

minaku572 
Fragesteller
 16.06.2023, 08:13

Soll ich es dann hinnehmen?

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Nad9675  16.06.2023, 08:14
@minaku572

Musst du nicht, du kannst dich wehren, aber eben besser verbal.

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tucho  16.06.2023, 08:17
@minaku572

Ab hier müsstest du, rein rechtlich, versuchen die Situation erstmal verbal zu klären.

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Pomophilus  16.06.2023, 17:38
@minaku572

Notwehr heißt, versuchen zu verhindern dass etwas passiert.

Wenn es bereits passiert ist, greift keine Notwehr mehr. Ein Recht zur Rache gibt es in unserem Rechtssystem - zum Glück!! - nicht.

Dann kann man nur, das, was passiert ist, aufarbeiten. Wie, das richtet sich natürlich nach dem Einzelfall und dem Ergebnis. Bist du vor ein Auto geschubst und von diesem überfahren worden? Dann reden wir von einer Straftat, die bei der Polizei anzuzeigen wäre. Oder war es nur ein einzelner, völlig folgenloser, leichter, eher freundschaftlich-neckender Schubser? Wenn es dich stört, erst einmal mit der schubsenden Person reden, dass sie das zukünftig unterlassen soll. Wenn du in der Schule immer wieder von denselben geschubst wirst, wenn es Richtung Mobbing geht, wäre die Lehrkraft die geeignete Anlaufstelle...

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