Hängt neues Gutachten von meinem alten Gutachten ab?

1 Antwort

Ein neues Gutachten kannst du natürlich beantragen. Ob dem stattgegeben wird, weiß ich natürlich nicht. Gutachten sind sehr teuer, allerdings sind seit dem letzten Gutachten auch drei Jahre vergangen. Da kann sich ja vieles ändern.

Natürlich wird auch das Jugendamt befragt. Ich weiß ja nicht, ob du noch in regelmäßigem Kontakt mit dem Jugendamt bist und vor allem, ob du in den vergangenen Jahren sehr regelmäßigen Kontakt zu deinem Kind hattest, und wie das JUgendamt deine persönliche Entwicklung bewertet.

Wenn ICH das Gutachten zu schreiben hätte, würde ICH erst mal gar nicht in das alte Gutachten gucken, da ich verhindern wollte, mich eventuell negativ beeinflussen - und sei es unbewusst - zu lassen.