Gilt der Ehemann als dritte Person?

3 Antworten

Ja, du benötigst eine Vollmacht von ihr dass du es abholen darfst. Du bist in dem Fall die dritte Person. Die Behörde ist die erste, die Frau die zweite und du die dritte Person.

Auch als Ehemann ist eine Vollmacht notwenig. Es könnte ja theoretisch sein, dass ihr gar nicht mehr zusammen seid aber auch noch nicht geschieden seid, was die Person beim Amt natürlich nicht wissen kann. Daher auch beim Ehepartner eine Vollmacht

Eine formlos geschriebene Vollmacht kann hilfreich sein.