Gilt der Ehemann als dritte Person?
Hallo,
meine Ehefrau hat demnächst einen Termin bei der Ausländerbehörde um die Aufenthaltstitelkarte abzuholen. Da Sie an den Tag arbeiten muss und kein Urlaub mehr dieses Jahr hat, wollte ich die Karte abholen (Ich bin ihr Ehemann). Nun steht auf der Liste, das auch drittpersonen mit Vollmacht ihre Karte abholen könnten. Zähl ich als Ehemann auch als drittprerson und muss eine Vollmacht haben oder kann ich als Ehemann auch ihre Karte abholen gehen ohne Vollmacht ? Es geht hier nur um eine Abholung einer Karte !
Mit freundlichen grüßen und danke im voraus !
3 Antworten
Ja, du benötigst eine Vollmacht von ihr dass du es abholen darfst. Du bist in dem Fall die dritte Person. Die Behörde ist die erste, die Frau die zweite und du die dritte Person.
Auch als Ehemann ist eine Vollmacht notwenig. Es könnte ja theoretisch sein, dass ihr gar nicht mehr zusammen seid aber auch noch nicht geschieden seid, was die Person beim Amt natürlich nicht wissen kann. Daher auch beim Ehepartner eine Vollmacht
Eine formlos geschriebene Vollmacht kann hilfreich sein.