Gewerbliche Räume an Privat vermieten?
Hallo zusammen,
ich stehe vor folgendem Problem:
Ich bin im Besitz einer Souterrain-Wohnung die voll ausgestattet ist, also mit WC/ Dusche und Küche.
Die Mieterin hat seit 1993 dort gelebt. Aktuell ist unsere Mieterin leider verstorben...
Beim Kauf des Objekts lief der Mietvertrag der verstorbenen Mieterin bereits unter "Mietvertrag für gewerbliche Räume".
Aktuell möchte ich die Wohnung modernisieren und logischerweise weiter vermieten.
Allerdings weiß ich nicht, wie dann der Mietvertrag aufgesetzt werden soll.
Über hilfreiche Antworten würde ich mich freuen.
3 Antworten
Hallo vielleicht hat sich der Ehemalige Besitzer hier ein bisschen weit aus dem Fenster gelehnt.
das müsste in den Hauspapieren eingetragen sein ansonsten ist das eine reine private Wohnung.
wenn man Gewerbliche Räume vermietet ist das BGB ausgekoppelt. Unter Gewerbetreibenden ist alles frei verhandelbar. Die Wohnung muss aber von der Stadt als Gewerbenutzung eingetragen sein.
als privater Vermieter hast du da keine Vorteile eher nachteile. Du musst z. B. Fluchtwege haben einen Rauchabzug Usw. Brandschutz ganz schwierig.
Ist in einem Mehrfamilienhaus eher nicht der Fall.
eine Ferienwohnung fällt in der Regel nicht unter Gewerbe.
Da Gewerbemieten oft höher sind als private könnte das Finanzamt mosern.
Schließlich können die dann nicht mehr so viel abzocken.
wenn das eine völlig normale wohnung ist und auch so offiziell eingetragen kannst du auch dies auch völlig normal privat weiter vermieten.
Wir haben das Objekt 1995 gekauft. Für die Souterrain-Wohnung liegt keine Nutzung für Wohnraum vor. Es wurde aber bis dato immer so genutzt.
Mich irritiert nur, dass der Vorbesitzer des Hauses den Mietvertrag für "Gewerbliche Räume" aufgesetzt hat. Kann ich das auch so machen?
bin mir nun nicht ganz sicher; ist die wohnung als Gewerberaum eingetragen oder als wohnung?
wenn als gewerbe, dann müsst ihr vermutlich eine nutzungsänderung machen.
wenn als wohnung, dann einfach einen standardmietvertrag nehmen, besonderheiten (möblierung etc) aufnehmen und was ihr sonst noch (im gesetzl. rahmen) eintragen wollt.
da muss ich leider echt passen.
ich könnte mir vorstellen, wenn das rauskommt, könnte es finanz. komplikationen geben.
nur eine vermutung!
aber eine nutzungsänderung sollte eigentlich kein problem darstellen, wenn es in einem wohn- oder mischgebiet ist und alle vorraussetzungen für eine wohnung gegeben sind.
Wir haben das Objekt 1995 gekauft. Für die Souterrain-Wohnung liegt keine Nutzung für Wohnraum vor. Es wurde aber bis dato immer so genutzt.
Mich irritiert nur, dass der Vorbesitzer des Hauses den Mietvertrag in 1993 für "Gewerbliche Räume" aufgesetzt hat. Kann ich das auch so machen?