Gewerbe/Freiberuf als Künstler?

1 Antwort

Wenn du Auftragsarbeiten leistest oder ein Bild mehrfach zum Kauf (Download) anbietest, bist du Gewerbetreibender und musst das beim Gewerbeamt anmelden. Wenn du nach deinen Vorstellungen und Ideen Einzelstücke herstellst und zum Kauf anbietest, bist du Künstler. Das ist kein Gewerbe. Du musst dich nur beim Finanzamt anmelden. Künstler gehen steuerrechtlich zu den freien Berufen (§ 18 EStG).