Gelten für Polizeibeamte Abwandlungen der Gesetze?
Man sieht ja oft, dass Polizisten im Halteverbot parken, um sich Brötchen oder Pommes zu holen. Ist das grundsätzlich erlaubt?
Otto Normalverbraucher würde dafür sicher zumindest verwarnt werden.
1 Antwort
Hallo,
da hilft ein Blick ins Gesetz, §35 StVO.
Sinngemäß: Die restliche StVO zählt für Polizisten nicht... wenn sie HOHEITLICH unterwegs sind, also gerade einen Einsatz haben.
Das ist natürlich bei der Verpflegung nicht der Fall.
Ist aber auch nicht alles schwarz und weiß. Die Kollegen der Schicht haben keine Mittagspause o.ä., von diesen wird erwartet, dass sie sich während der Dienstzeit verpflegen. Wenn jetzt kein adäquater Parkplatz frei ist, ist es natürlich auch nicht sinnvoll, dass sie zwei Blocks fahren, bis sie einen freien Parkplatz finden, aussteigen, zur Pommesbude gehen... man stelle sich nur mal vor, dass sie genau dann via Funk einen eiligen Einsatz erhalten - wäre mehr als doof. Daher gibt es die Weisung, dass Polizeibeamte auch während der Verpflegung in der Nähe des Streifenfahrzeugs zu sein haben.
Ist also nicht ganz einfach die Gemengelage. Ich würde daher antworten "Eigentlich nein, aber..."
In der Ausbildung war einer der ersten Sätze:
"Ihr habt jetzt alle Rechte abgegeben und habt dafür nur Pflichten bekommen."
Damals haben wir gelacht... jetzt weiß ich es besser ;-)
Du hast natürlich vollkommen Recht, dass im Halteverbot stehen, um sich Pommes zu holen.. sagen wir mal vorsichtig "tendenziell unprofessionell" rüberkommt.
Trotzdem darf der Otto-Normalverbraucher soviel mehr, als die Polizei darf, das muss man sich einfach mal auf der Zunge zergehen lassen:
- Sich verstecken oder Weglaufen, wenn irgendwo eine Gefahrenquelle ist (z.B. eine Massenschlägerei, Schusswaffengebrauch etc.)
- Streiken
- Sich auf EU-Konforme Arbeitszeiten berufen.
- Davon ausgehen, dass für ihn das Verbot der Doppelbestrafung zählt (Art. 103/III GG) - wenn du als Polizist (auch in der Freizeit) eine Straftat begehst, wirst du dreimal bestraft: Strafrechtlich, disziplinarrechtlich und in der nächsten Beurteilung wirst du so abgewertet, dass deine nächste Beförderung sich um Jahre nach hinten schiebt.
- Politisch klare Meinung bekennen
Um mal ein paar der Punkte zu nennen, bei denen ich mir manchmal wünschte, wie der "Otto-Normalverbraucher" behandelt zu werden...
Augen auf bei der Berufswahl.
Man kann wohl erwarten, dass auch ein Polizist seinen Hintern ein paar Meter bewegt und zur Pommesbude läuft, wie es jeder andere auch tut.
Augen auf bei der Berufswahl.
So ist es :D
Ich bin wirklich gern Polizist, aber ich hoffe, dass meine Kinder was anderes lernen...
Man kann wohl erwarten, dass auch ein Polizist seinen Hintern ein paar Meter bewegt und zur Pommesbude läuft, wie es jeder andere auch tut.
Definitiv. Wenn es bei ein paar Metern bleibt.
Ansonsten, siehe meine ursprüngliche Antwort:
Wenn jetzt kein adäquater Parkplatz frei ist, ist es natürlich auch nicht sinnvoll, dass sie zwei Blocks fahren, bis sie einen freien Parkplatz finden, aussteigen, zur Pommesbude gehen... man stelle sich nur mal vor, dass sie genau dann via Funk einen eiligen Einsatz erhalten - wäre mehr als doof.
Es bleibt halt eine Abwägungssache, zwischen "schnell einsatzfähig sein" und "Parkverbot beachten". Einzelfallentscheidung, je nach Örtlichkeit und Lagebild...
Dann arbeiten wir am besten alle bei der Polizei, denn dann dürfen wir allerlei Sachen tun, für die wir Otto Normalverbraucher bestrafen.