Geld an Makler zahlen für Mieterwechsel (als Mieter)?
Hallo zusammen,
kurz zur Information, ich habe bis vor kurzem in einer WG mit zwei anderen Mitgliedern gelebt, die alle zusammen als Hauptmieter im Mietvertrag angegeben sind.
So wollte ich dann aus meiner alten WG ausziehen und habe wie üblich dafür einen Nachmieter gesucht (kein Untermieter). Abgesprochen war mit dem Vermieter, dass sich der von ihm angestellte Makler die neue Person lediglich anschauen sollte, damit eine vertrauenswürdige Person in die WG einzieht. Den Nachmieter habe ich komplett selber gesucht und eingeladen. Nachdem nun eine Person gefunden wurde, habe ich dieser alle Dokumente weitergeleitet und jetzt fehlt nur noch die letzte Unterschrift.
Nebenbei hat mir jetzt der Makler vom Vermieter dafür eine Rechnung gestellt in Höhe von der Hälfte der Kaltmiete + Mehrwertsteuern. Die ist für mich als Student ziemlich hoch und kam sehr unerwartet, zumal ich keinen Auftrag oder sonstiges unterschrieben habe. Der Makler hat außerdem 3 Monate gebraucht, um mir die Dokumente zu liefern, war bei 2 von 3 Besichtigungen nicht da und hat uns bis zum Anfang des Mietvertrages vorenthalten, dass schon mehrmals in die Wohnung eingebrochen wurde (spielt jetzt nicht so eine große Rolle, trägt aber vielleicht zum Gesamtbild bei).
Meine Frage ist nun, muss ich als Mieter das bezahlen? oder handelt es sich hier um Betrug?
2 Antworten
Ich sehe hier keine direkte Beauftragung des Maklers durch dich. Deshalb ist die Forderung der Courtage an dich m. E. unrechtmäßig und nicht zu zahlen.
Das Problem wird sein, dass der Vermieter deiner Entlassung aus dem Mietvertrag wahrscheinlich nicht zustimmen wird, bevor der Makler dafuer gruenes Licht gibt. Du wirst also 3 Optionen haben:
- Du zahlst den fuer die Vertragsaenderung verlangten Betrag und wirst aus dem Vertrag entlassen (sofern auch deine Mitmieter zustimmen).
- Du zahlst den Betrag nicht und bleibst weiter einer der 3 gesamtschuldnerisch haftenden Hauptmieter.
- Du verlangst von deinen Mitmietern die Zustimmung zur gemeinsamen Kuendigung der ganzen Wohnung. Sollten diese ihre Zustimmung verweigern, kannst du sie mit sehr hohen (nahezu sicheren) Erfolgsaussichten einklagen. Danach muessen dann aber alle raus, wenn der Vermieter mit deinen Mitmietern (und ggf. dem neuen Mietinteressenten) einen neuen Mietvertrag schliesst.
Sollte es sich um eine studentische WG handeln, koenntest du wahrscheinlich auch die Zustimmung des Vermieters auf dem Klageweg erstreiten koennen. Voraussetzung dafuer ist aber auch wieder, dass deine Mitmieter und der potenzielle Nachmieter damit einverstanden sind.