Fußgängerzone, rechts davon verkehrsberuhigter Bereich - wer hat Vorfahrt?
Hallo zusammen,
vielleicht könnt ihr mir erklären, wer hier Vorfahrt hat: Radfahrer dürfen die Fußgängerzone (rechts im Bild) zwischen 18.30 und 10.30 Uhr benutzen und u.a. hier wieder auf die Straße fahren. Wenn aber gleichzeitig aus dem verkehrsberuhigten Bereich (oben im Bild, rechts von der Fußgängerzone) jemand kommt, wer hat dann Vorfahrt? Es kommt hier oft zu verwirrenden Situationen. Bisher habe ich lieber mal zurückgesteckt und die Leute von rechts fahren lassen...
Klar ist die "normale" Straße für den Autoverkehr außen vor, aber wie ist die Hierarchie zwischen Fußgängerzonen und verkehrsberuhigten Bereichen bzw. gibt es eine? Sind letztere immer wartepflichtig, wie hier erklärt wird:
https://youtu.be/hvylPw4hEI4?si=7DJdLpOY7Oft-eVU (Video von bussgeldkatalog.org)
Siehe auch: https://www.bussgeldkatalog.org/rechts-vor-links/
Ich freue mich auf konstruktive Antworten.
Vielen Dank. Viele Grüße
Pescatore
3 Antworten
Hier würde ich folgende Regelungen anwenden:
Wer [...] aus einer Fußgängerzone (Zeichen 242.1 und 242.2), aus einem verkehrsberuhigten Bereich (Zeichen 325.1 und 325.2) auf die Straße [...] oder über einen abgesenkten Bordstein hinweg auf die Fahrbahn einfahren [...] will, hat sich dabei so zu verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist; erforderlichenfalls muss man sich einweisen lassen. | § 10 Satz 1 StVO
An Kreuzungen und Einmündungen hat die Vorfahrt, wer von rechts kommt. | § 8 Absatz 1 Satz 1 StVODa es für die Vorfahrt zwischen Fußgängerzone und verkehrsberuhigtem Bereich keine eigene Regelung gibt, sind die beiden Straßen mehr oder weniger "gleichberechtigt", sodass derjenige zuerst fahren darf, der von rechts kommt.
Das Problem sind die Position der Schilder, da man schon vor der Kreuzung das Schild passiert hat, haben scheinbar tasächlich die von rechts kommenden Fahrzeuge Vorfahrt.
Übrigens die alte Dame mit ihrem Wägelchen befindet sich noch nicht in der "Spielstraße" so nannte man die damals...
Das ist nicht korrekt. Das Verkehrszeichen kann bis zu 30 Meter zurückversetzt sein, wenn die Aufstellung im Kreuzungsbereich nicht möglich ist oder dadurch die Erkennbarkeit beeinträchtigt wird.
Der verkehrsberuhigte Bereich hat eine abgesenkte Bordsteinkante,
somit ist er wie eine Garagenausfahrt zu sehen, es gibt keine Vorfahrt für Fahrzeuge und Radfahrer aus diesem Bereich, sie müssen immer warten.
Du hast hier Vorfahrt.
Kannst du mir die Stelle erklären wo der Witz ist? Oder ist das nur ein "Kevin"?
Kannst du mir die Stelle erklären wo der Witz ist? Oder ist das nur ein Vorurteil?
Ich wollte darauf hinaus, dass du die Frage offensichtlich missverstanden hast, hab mich aber nicht getraut, es direkt anzusprechen, weil das hier oft sehr negativ aufgefasst wird. :)
Vielen Dank für deine gute Antwort!