führerschein klasse B 3,5 tonner?
Hallo ich habe 2008 mein führerschein gemacht ( B normal auto) nun habe ich von einem mitarbeiter erfahren das ich unseren firmen bulli auch fahren darf da für klasse B 3.5 tonnen vorgschrieben sind! ich hatte da eig was von 2.8 tonnen maximale achslast etc im kopf wie schaut es nu wirklich aus ?
5 Antworten
Ja, das wurde 1999 geändert vorher begann bei 2, 8 t der leichte Transporter bis max 7,5 t jedoch darfst bis 7, 5 mit den guten altern 3 er gefahren werden. Seither beginnt der leichte Transporter ab 3, 5 t und mit den B darf man max nur 3, 5 t fahren. Für 3, 5 bis 7, 5 t Transporter ist der C1 E bzw, der alte 3 er vor 1999 erforderlich. Der LKW beginnt ab 7, 5 t wie früher die Klasse 2 nur hört dies jetzt auf CE. Also mit Deine b darfst Du alle Mehrspurigen Fahrzeuge bis max 3, 5 t fahren.
Natürlich darf man mit Klasse B ... VW Transporter und Crafter fahren, sowie MB Vito und Sprinter, Ford transit, und wie die alle heißen... vorsicht bei 4 Rädern an der Hinterachse, dann braucht man C1
Google defekt?
nur mit Klasse B ab 18 Jahre Keine Befristung der Besitzdauer Kombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger bestehen und die als Kombination nicht unter Klasse B fallen. Bei Lastkraftwagen mit durchgehender Bremse und bestimmten Geländefahrzeugen darf die Anhängelast höchstens das 1,5-fache der zulässigen Gesamtmasse des ziehenden Fahrzeugs betragen.
Und die Sache mit durchgehenden Bremsen, Achslast und und ... das wirst du in der FeV ueberhaupt nicht finden
Das ist die Formulierung der FS Klasse! Das hab ich mir nicht ausgedacht .Fahrzeuge (siehe § 6 FeV):: Kraftfahrzeuge — ausgenommen Krafträder — mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeugs, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3500 kg nicht übersteigt)
Also darf er den Bulli fahren, ums für dich Idiotensicher zu formulieren!
Die 3,5 Tonnen beziehen sich auf das zulässige Gesamtgewicht des Fahrzeugs. Wenn der Bully voll beladen nicht mehr als 3,5 Tonnen wiegt, darfst Du ihn fahren.
Wie voll der Bully beladen ist, ist erstmal egal. Im Fahrzeugbrief darf das zugelassene Gesamtgewicht nicht über 3,5 t sein. Ist aber bei einem normalen Bully auch nicht der Fall.
Ausser es handelt sich um einen "tschechischen / polnischen 10-Tonner" ;-)
klasse B sind alle fahrzeuge bis zu einem zulässigen gesamtgewicht von 3500kg.
auch darfst du anhänger fahren, aber nur bis 750kg oder bis zum leergewicht des zugfahrzeugs solange die zulässige gesamtmasse des gespanns nicht mehr als 3500kg beträgt.
siehe auch:
http://www.kfz-auskunft.de/info/fuehrerscheinklassen.html
(5 sekunden google)
Brille defekt?
Was hat dies mit der gestellten Frage zu tun? Der Fragesteller will wissen, ob der dieses Fahrzeug mit Klasse B fahren darf. Und du schreibst - kurz ausgedrueckt -, mit Klasse B darf er Kombinationen fahren, die unter Klasse B fallen, und solche, die nicht darunter fallen, darf er die nicht fahren. Eine sehr hilfreiche Antwort.
Und die Sache mit durchgehenden Bremsen, Achslast und und ... das wirst du in der FeV ueberhaupt nicht finden, das hat naemlich nichts mit den Fahrerlaubnisklassen zu tun, das ist eine andere Baustelle.