Freund will zu mir ziehen, Ummeldung?

1 Antwort

Normalerweise kann der Lebenspartner/Verlobter oder Angehörige "einfach so" einziehen. Der Vermieter wird informiert und ggfs. wird die NK-Vorauszahlung angepasst. Keine Vertragsänderung, kein Verwaltungsaufwand.

Anmeldung, Wohnungsgeberbestätigung macht der Mieter der Wohnung. Der Wohnungseigentümer wird nur angegeben.