Frage zu Führerscheinklasse B und AM?
Moin.
Inwiefern ist die Führerscheinklasse AM im B Führerschein integriert?
Wenn man also die praktische Prüfung der B-Klasse besteht und den Führerschein für BF17 ausgehändigt bekommt (ist ja mehr ein Zettel als ein richtiger Führerschein), reicht dieser, da ja AM im B mit drin ist, um AM fahren zu dürfen? Oder braucht man dafür einen extra Zettel oder sogar den "richtigen" Führerschein bzw. muss man dafür einen extra Antrag, neben dem für den B Führerschein, stellen?
Danke euch.
2 Antworten
Die BF17-Prüfbescheinigung ist auch eine Bescheinigung, dass du die AM-Fahrerlaubnis hast. Ausweis mit dazu und es ist wie ein normaler Führerschein.
Halt nur in Deutschland. Im Ausland werden grundsätzlich nur die EU-Kartenführerscheine akzeptiert und nichts in Papierform, d.h. wenn du mit deinem Roller nach Frankreich fahren wolltest, müsstest du für die Zeit, bis du 18 wirst und deinen B-Kartenführerschein bekommst, noch extra einen AM-Kartenführerschein beantragen.
Inwiefern ist die Führerscheinklasse AM im B Führerschein integriert?
B umfasst AM und L. Das hätte dir auch Google sagen können.
reicht dieser, da ja AM im B mit drin ist, um AM fahren zu dürfen?
Jein. Den Perso musst du zusätzlich dabei haben.
muss man dafür einen extra Antrag, neben dem für den B Führerschein, stellen?
Nein.
Sobald dir der B- bzw. BF17-Führerschein ausgehändigt wurde, darfst du AM- und L-Fahrzeuge fahren - und zwar diese auch allein.
B umfasst AM und L. Das hätte dir auch Google sagen können.
Ich weiß, ich habe ja auch mehrmals gesagt, dass AM im B drinnen ist, mir gings aber um einen extra Antrag bzw einen extra Führerschein, ob der notwendig ist. Ich hoffe es ist verständlich, was ich damit meine.
Das mit dem L ist mir auch bewusst, spielt hier aber keine Rolle für mich.
Danke aber für die Antwort auf meine Fragen.