Frage zu einer Betreuerin?

2 Antworten

Beide haben Zugriff - so viel ich weiß. Das ist natürlich mit Vertrauen verbunden und der Betreuer darf nicht alles, was ein Kontoinhaber darf.

Kontoinhaberin ist immer noch deine Freundin. Allerdings hat die Betreuerin eine Vollmacht für das Konto.

Im Konto müsste es so stehen:

Kontoinhaberin: Frau xxx z. Hd. Frau Betreuerin.

Z. Hd. bedeutet zu Händen. Heißt so viel, dass die Betreuerin am Konto schalten und walten kann, wie sie will.

Gilt allerdings nur, wenn kein Einwilligungsvorbehalt besteht.

Wurde ein Einwilligungsvorbehalt angeordnet, dann hat deine Freundin keinerlei Zugriff mehr auf ihr Konto. Ihr wird die Bankkarte entzogen. Nur noch die Betreuerin kann dann Geld abheben lassen.