Darf mir ein Lehrer ausserhalb der Schule einen Verwarnung geben?
Vorgestern war ich mit meinen freunden in der Stadt und habe meine Bio Lehrerin gesehen.
Wir waren nicht ganz nüchtern und waren sehr laut,sie war mit ihrem Ehemann.Ich dachte halt es wäre witzig ihren Namen zu schreien und mich dann zu verstecken.Beim dritten mal hat sie mich dann gesehen und war genervt.Wir sind dann weggerannt.
Heute im Unterricht hat sie mich die ganze Zeit sehr genervt angeguckt und hat gesagt das sie nach der Stunde mit mir reden will.Als ich dann da war,hat sie mich gefragt was das soll und dass ich ihre Privatsphäre respektieren solle und dass es konsequenzen haben wird.Ich habe keine ahnung ob ich jetzt ein verweis oder sowas kriege.Habe keine Lust dass meine Eltern das erfahren.
12 Antworten
Schulisch wird das keine Konsequenz haben, da es außerhalb der Schule passiert ist.
Aber da du und deine Kumpels sie und ihren Mann privat angepöbelt haben, kann sie wie jeder andere Bürger ( dem deine Eltern bekannt sind) auch deine Eltern über unangemessenes Verhalten informieren. Das kann jeder tun. Also ja, sie kann deine Eltern anrufen, aber das macht sie dann als Privatperson und nicht als deine Lehrkraft.
Verwarnen kann man immer und überall. Du schätzest den Schaden minimieren können, in dem du dich proaktiv bei ihr entschuldigt hättest. Die Chance hast du verpasst.
Ein Verweis wirds aber nicht werden
Die Lehrkraft darf natürlich auch deine Eltern informieren. Geh ja mal stark davon aus, dass du minderjährig bist.
Ging mir hier nur um den Aspekt mit "Dürfen die Eltern angerufen werden" ;)
Außerhalb der Schule darf er keinen Verweis geben. Du allerdings auch nicht ohne zustimmen seine Personalien öffentlich machen.
Schon mal was von der Fürsorgepflicht der Lehrer gehört? Das greift eben auch in der Freizeit!
Ein Lehrer weiß normalweiße nicht genau wo sich ein Schüler befindet in der Freizeit. Das hier war aber Pech und deswegen auch erwischt.
Und inwiefern war der FS gefährdet und bräuchte Fürsorge?
Alkoholisiert! Steht da! Ich glaube nicht, dass er volljährig ist!
Das stimmt so nicht. Er ist ja auffällig geworden! In dem Zusammenhang tritt die Fürsorgepflicht in Kraft!
Aha. Auffällig, weil er einen dumme Jungen Streich gemacht hat…….
Bis auf die Ermahnung wird nichts kommen, lass einfach den Kindergarten sein und gut ist, dann musst du dir nicht gefühlt in den Schlüppi Strullern.
Die Lehrerin hat völlig recht. Dein Verhalten war absolut unmöglich. Und wenn deine Eltern dir keinen Anstand beigebracht haben, musst du halt mit härteren Konsequenzen rechnen.
Selbst bei Erwachsen ist rum schreien wie ein Verhalten wie ein Kind.