Darf ich meine persönlichen Dinge und Sachen aus unserer gemeinsam eingerichteten Wohnung nach Trennung holen auch wenn ich nicht Wohnungsinjaber bin?

3 Antworten

Sofern dir persönlich die Wohnung nicht gehört, oder du nicht im Mietvertrag stehst, oder kein Sonstiges Recht besitzt, hast du ohne Absprache kein Recht, da es sonst Hausfriendensbruch ist, und somit eine Straftat laut Strafgesetzbuch.

§ 123 Abs. 1 StGB gelte dann entsprechend.

Eventuell kann es auch sein, da man ja des Öfteren im Streit auseinandergeht, dass der/die Exfreund/Exfreundin der Erfahrung nach abstreitet, das es deine Sachen wären, weil sie sich in seiner Obhut befinden. Dagegen kannst du dann nur zivilrechtlich (Privatklage) vorgehen, näheres regelt die ZPO (Zivilprozessordnung).

Ja natürlich. Allerdings nicht ohne Termin. Du kannst also nicht einfach vor der Tür stehen und sagen hier bin ich gib mir meine Sachen.

Die Herausgabe der Sachen darf auch nicht verweigert werden.

Also mach eine Termin um die Sachen abzuholen.


cerusit 
Fragesteller
 17.01.2018, 15:19

Es ist unsere Firmenwohnung in einer anderen Stadt und ich besitze noch die Schlüssel brauch ich da dann deine Einwilligung. Ich weiß genau er gibt mir die Sachen nicht heraus

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berlina76  17.01.2018, 15:22
@cerusit

Ja du brauchst die Einwilligung.

Gibt er die Sachen nicht heraus, kannst du aber um Polizeiliche Hilfe Bitten,

Bzw kannst auch mit der Polizei drohen.

Mach für dich selber eine Liste mit den dingen, die du noch in der Wohnung vermutest und die dir gehören.

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Stingy  18.01.2018, 00:14
@berlina76

Sofern, kein ultimatives Beweis das es sein/ihr Eigentum ist, bringt die Polizei auch nichts, sondern es muss zivilrechtlich (mit einer Privatklage) dagegen vorgegangen werden (siehe mein Beitrag).

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Wenn es nicht deine Wohnung ist, dann nur mit Zustimmung des Wohnungsinhabers. Andernfalls ist es Einbruch.