Darf die Polizei, Feuerwehr oder Rettungsdienst wenn eine Person sie zu oft verarscht hat nicht mehr zu dieser Person kommen?

7 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Nein, es muss grundsätzlich immer jeder Notruf ernstgenommen werden aber soetwas ist als Notrufmissbrauch (§145 Strafgesetzbuch- StGB) eine Straftat und darüber hinaus, muss derjenige der vorsätzlich einen falschen Notruf abgesetzt hat auch jedes Mal die Kosten für den Einsatz tragen. Bei ständigem/ wiederholtem Notrufmissbrauch, kann es auch zu einer Haftstrafe kommen.

Mfg

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Rettungsdienst🚑, sehr großes Interesse an Notfallmedizin.
Von Experte iwaniwanowitsch bestätigt
Darf die Polizei, Feuerwehr oder Rettungsdienst wenn eine Person sie zu oft verarscht hat nicht mehr zu dieser Person kommen?

Nein - grundsätzlich ändern auch bewusste Fehlanrufe nichts an der Hilfeleistungspflicht der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben.

Der Anrufer kann sich in einem solchen Fall allerdings sicher sein, dass

  • ein Strafverfahren wegen Missbrauchs von Notrufen (§ 145 StGB) mit empfindlichen Geld- oder Haftstrafen sowie
  • ggf. Schadenersatzforderungen der beteiligten Organisationen in problemlos vierstelliger Höhe

auf ihn zukommen werden.

Fazit

Ziemlich schlechte Idee mit maximal unangenehmen Konsequenzen.

LG

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Notfallsanitäter, Blogger, Medizinstudent

Nein .. .das wäre unterlassene Hilfeleistung nach §323c Strafgesetzbuch. Es muss auf jeden Notruf adäquat reagiert werden.

Was man aber darf, ist, für jeden Einsatz eine Rechnung schreiben. Und so ein Feuerwehreinsatz kostet eine Menge Geld. Die Polizei darf das übrigens auch ;-)

Wenn dann nicht gezahlt wird, dann wird das Geld zuerst eingeklagt und dann unter Umständen auch mit Erzwingungshaft aus demjenigen herausgeholt.

Sprich: Das kann SEHR teuer werden.

Zudem folgt dann noch eine Anklage aufgrund §145 Strafgesetzbuch wegen Mißbrauch des Notrufes. Auch das kann teuer werden und sogar mit Gefängnis direkt bestraft werden.

Die nehmen halt irgendwann die Polizei mit, die klärt das Thema vor Ort und sorgt dafür, dass die Täter die überflüssigen Einsätze bezahlen dürfen. Das senkt die Quote der Witzbolde drastisch.

Auf dieses extrem dünne Eis werden sich weder Polizei noch Feuerwehr begeben, weil die ein großes Problem hätten, wenn es denn doch stimmen sollte.

Aber: Die werden ein Verfahren wegen Missbrauchs des Notrufes einleiten, das wird nicht ganz billig und wenn es zu oft vorkommt, ist auch eine Einweisung in eine psychatrische Klinik (natürlich mit richterlichem Beschluss) möglich.


iwaniwanowitsch  24.05.2022, 15:30

Wat? Wegen einer Straftat ist die sofortige Unterbringung gem. PsychKG zulässig? Wie kommst du denn darauf?

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HugoHustensaft  24.05.2022, 16:52
@iwaniwanowitsch

Was bitte habe ich geschrieben? Wenn es zu oft vorkommt ... und natürlich mit richterlichem Beschluss. Wenn einer täglich den Notruf wählt, wird man den mit Sicherheit auf kurz oder lang einweisen.

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HugoHustensaft  24.05.2022, 17:00
@iwaniwanowitsch

Suche Dir eines der 16 deutschen Bundesländer aus - die Rechtslage diesbezüglich ist nahezu identisch, soweit nicht ohnehin Bundesrecht greift.

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