Darf den Gewinn eines Gewinnspieles, welches erst ab 18 Jahren ist, auf das Konto meines 14 Jährigen Enkels auszahlen lassen?
Hallo,
Ich nehme an dem Gewinnspiel von Krombacher teil und möchte gerne den Gewinn auf das Konto meines Enkels auszahlen lassen, um ihn zu überraschen.
Das Gewinnspiel selbst läuft auf meinen meinen Namen, jedoch soll der Gewinn auf das Konto meine minderjährigen Enkels gezahlt werden.
Ist das rechtlich möglich? (Ich würde mich sowohl über das Auswählen einer Antwort als auch über eine Begründung als Antwort freuen)
Danke im Vorraus !
Das Ergebnis basiert auf 9 Abstimmungen
5 Antworten
Ich denke, sie werden den Namen des Kontoinhabers mit dem Namen des Gewinners abgleichen. Wenn es da Diskrepanzen gibt, werden sie zumindest zurückfragen. Wenn Sie Glück haben, tun sie das bei ihnen, und wenn sie noch mehr Glück haben, überweisen sie dann den Gewinn tatsächlich auf das Konto Ihres Enkels. Aber das halte ich für eher unwahrscheinlich ... Ich gehe eher davon aus, dass sie die Bank kontaktieren, und die möglicherweise wegen versuchten Betruges die Polizei einschalten könnte.
Es muss ja geprüft werden, ob der Gewinn etwaigen Gläubigen entzogen werden könnte.
Den Gewinn an den Gläubigern vorbei zu leiten ist aber eine nette Idee.
Wenn die Geschichte stimmt hindert dich nichts daran den Gewinn (falls einer kommt) selber zu überweisen.
Aber einfach den Namen des Großvaters eingeben und denken das man damit legal an gewinnspielen ab 18 teilnehmen kann haut nicht hin.
Jedes Bankkonto läuft auf sein eigenen Namen, also kann auch in deinem Namen keine Überweisung auf ein anderen eingehen, das verstößt gegen die AGBs der Bank und führt zur Konto Kündigung. Und erst Recht wird ein hoher Betrag für einen 14 Jährigen von der Bank geprüft. Und da ein Minderjähriger nicht an Gewinnspiele teilnehmen darf, ist die Bank nicht blöd.
Im schlimmsten Fall: Die Bank weist den Geldeingang ab und kündigt dem Kind das Konto.
nein nicht möglich da Gewinner und Empfänger der gleiche sein müssen und er ist noch minderjährig.
Einen Anspruch darauf hast du grundsätzlich nicht.
auf dein Konto überweisen lassen und dann überweisen.