Chef zahlt zu wenig azubi gehalt?
Ich war letzte Woche von Montag bis Freitag Krank habe aber nicht beim Betrieb angerufen weil ich gekündigt wurde und enttäuscht war klar war das dumm hätte einfach anrufen sollen aber nun zu meiner Frage heute hab ich Geld bekommen und das war weniger als normal darf der chef einfach die woche nicht bezahlen obwohl der Krankenschein vorliegt?
6 Antworten
Ein Ausbildungsverhaeltnis kann ja vom Arbeitgeber nur fristlos gekuendigt werden (bis zu Ablauf der Probezeit ohne Begruendung, danach nur noch aus sog. "wichtigem Grund"). Ab Inkrafttreten der fristlosen Kuendigung besteht natuerlich auch kein Anspruch mehr auf die Ausbildungsverguetung.
Ob der Ausbildungsbetrieb aber ueberhaupt zur Kuendigung berechtigt war, ist dann wieder eine andere Frage.
Ich war letzte Woche von Montag bis Freitag Krank habe aber nicht beim Betrieb angerufen
Aber eine Krankschreibung hast du? Auch dem Chef weitergegeben bzw Bescheid gesagt? Ansonsten hat dein Chef recht...
Nein darf er nicht, da das Verhältnis noch Bestand.
Was ist mit der Kündigungsfrist ?
Nein, eben nicht. Siehe BBiG § 22: https://www.gesetze-im-internet.de/bbig_2005/__22.html
Für deinen Chef hast du unentschuldigt gefehlt.
Von alleine geht keine Krankmeldung mehr in einem Betrieb ein.
Der normale Ablauf ist: Abnehmer meldet sich im Betrieb, und sagt, dass er von dann bis dann krank geschrieben ist.
Dann ruft der Betrieb die Krankmeldung auf elektronischem Weg von der Krankenkasse an.
Von alleine passiert da nichts.
nein darf er nicht, vorausgesetzt er hat die Krankmeldung bekommen!
Das Ausbildungsvergütung ist Gegenstand des Vertrags !
Das Ausbildungsvergütung ist Gegenstand des Vertrags !
Aber nur bis zum Inkrafttreten der fristlosen Kuendigung.
Bei einer arbeitgeberseitigen Kuendigung eines Ausbildungsverhaeltnisses gibt es keine Kuendigungsfrist.