Bekommt man während der Ausbildung Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld?

9 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Das kommt darauf an ...

Es wird immer gesagt, Urlaubs- und Weihnachtsgeld seinen "freiwillige" Leistungen des Arbeitgebers. Das ist aber nur insofern richtig, als es dazu keine gesetzliche Verpflichtung gibt.

Alleine die Tatsache, dass im Ausbildungsvertrag nichts zu einem Urlaubs- und Weihnachtsgeld vereinbart wurde, bedeutet noch nicht, dass Du nicht doch einen Anspruch darauf hast.

Denn ein Rechtsanspruch kann sich auch aus anderen Gründen als wegen einer gesetzlichen Bestimmung oder direkten vertraglichen Vereinbarung ergeben - und da kommt es eben darauf an, ob einer der Gründe in Deinem Fall gegeben ist.

Diese Rechtsgründe sind z.B.:

> Einzelvertrag

> Tarifvertrag

> Betriebsvereinbarung

> Betriebsordnung

> betriebliche Übung

> allgemeiner arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz

> Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz

> Diskriminierungs- und Benachteiligungsverbot nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz TzBfG § 4 und 5

Wenn z.B. der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern Urlaubs- und Weihnachtsgeld zahlt (aus welchem Grund auch immer), dann darf er nach dem allgemeinen arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz einzelnen Arbeitnehmern oder Gruppen von ihnen diese Leistung nicht verweigern, wenn es dafür keinen sachlich rechtfertigenden Grund gibt - und die Tatsache, dass Du Auszubildender bist, ist kein solcher Grund.

Nachtrag:

Ich lese gerade in einem Kommentar von Dir, dass ein Tarifvertrag anzuwenden ist, der die Zahlung von Urlaubs- und Weihnachtsgeld vorsieht.

Dann steht diese Leistung auch Dir zu, denn nach dem oben erwähnten allgemeinen arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz darf der Arbeitgeber Dich alleine wegen der Tatsache "Auszubildender" nicht davon ausschließen.

Wann Urlaubs- und Weihnachtsgeld jeweils zu zahlen sind, sollte sich auch aus dem Tarifvertrag ergeben (auch, unter welchen Voraussetzungen sie möglicherweise auch wieder - ganz oder teilweise - zurückzuzahlen sind).

Wenn nichts im Vertrag steht, dann solltest du davon ausgehen, auch nichts zu bekommen. Ich erwarte ja auch keine Sitzheizung im Auto, wenn diese nicht Teil des Kaufvertrages war.

Sollte dein Chef trotzdem etwas zahlen... schön für dich.

Anmerkung: Falls ein Tarifvertrag zur Anwendung kommt und dort Urlaubs-/Weihnachtsgeld festgelegt ist, ist das natürlich was anderes.


fragenjob 
Fragesteller
 29.08.2018, 16:08

Es wird nach Tarif gezahlt und laut dem Tarif bekommt man Urlaubs-/ Weihnachtsgeld

0
Familiengerd  29.08.2018, 18:09
Falls ein Tarifvertrag zur Anwendung kommt und dort Urlaubs-/Weihnachtsgeld festgelegt ist, ist das natürlich was anderes

Es gibt - außer direkter vertraglicher Regelung - auch etliche andere Rechtsgründe, die den Arbeitgeber zur Zahlung verpflichten können.

Von daher ist Deine Aussage "Wenn nichts im Vertrag steht, dann solltest du davon ausgehen, auch nichts zu bekommen." so pauschal nicht richtig.

0

Das entscheidet jedes Unternehmen selbst, da es gesetzlich nicht dazu verpflichtet ist.


Familiengerd  29.08.2018, 18:04

Ganz so einfach ist es nun wirklich nicht.

Denn es gibt etliche Rechtsgründe, die den Arbeitgeber zur Zahlung verpflichten können.

0

Wenn nix im Arbeitsvertrag steht und auch im Tarifvertrag keine Sonderzahlungen aufgeführt sind, dann gibt es weder zum Urlaub noch zum Weihnachtsfest Extra Lohn.


Familiengerd  29.08.2018, 18:05

Ganz so einfach ist es nicht.

Denn es gibt - außer direkter vertraglicher Regelung - auch etliche andere Rechtsgründe, die den Arbeitgeber zur Zahlung verpflichten können.

0
Familiengerd  30.08.2018, 11:58
@Dea2010

Woher willst Du das wissen?

Kennst du etwas die (tarif-)vertraglichen oder betrieblichen Regelungen zur Gewährung von Urlaubs- und Weihnachtsgeld, ab wann z.B. ein Anspruch entsteht?

Nein? Also!!

0

Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld sind freiwillige Leistungen eines Arbeitgeber, dazu gibt es keine gesetzliche Pflicht. Wenn in deinem Ausbildungsvertrag, in einem für dich gültigen Tarifvertrag, einer Betriebsvereinbarung oder ähnliches nichts darüber geregelt ist darf das der Arbeitgeber frei entscheiden ob er so etwas zahlen möchte oder nicht.


Familiengerd  29.08.2018, 17:41

Allerdings hat der Fragesteller auch ohne die von Dir genannten Regelungen Anspruch, wenn der Arbeitgeber ansonsten Urlaubs- udn Weihnachtsgeld im Betrieb gewährt.

Der allgemeine Arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz (nicht zu verwechseln mit dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz AGG) verbietet die Benachteiligung von einzelnen Arbeitnehmern oder Gruppen von ihnen ohne Vorliegen eines sachlich rechtfertigenden Grundes - und die Tatsache "Auszubildender" ist kein Verweigerungsgrund.

0
Halbammi  29.08.2018, 18:09
@Familiengerd

Das ist richtig. Da hier der Fragesteller aber nicht geschrieben hat "alle anderen kriegen aber was" würde ich nur von den Infos ausgehen, die auch genannt werden.

0
Familiengerd  29.08.2018, 18:17
@Halbammi

Nun, da er nur sagt, dass im Ausbildungsvertrag nichts stehe, von sonstigen möglichen Anspruchsgründen aber überhaupt nichts bekannt ist (in einem Kommentar spricht er dann aber von einer Regelung im Tarifvertrag), kann man auch nicht pauschal sagen, dass wegen der fehlenden Regelung im Ausbildungsvertrag kein Anspruch bestehen würde.

0