Beidseitiges Sorgerecht beantragen?

4 Antworten

Ich kann dir nur den Tipp geben, dir ein neues Leben aufzubauen. Für die ordentliche Vaterrolle ist das Kind zu weit weg. Mindestunterhalt zahlen (gerichtlich und rechtsfreundlich vertreten festgelegt!) zahlen und mit einer anderen Frau glücklich werden. Ein beidseitiges Sorgerecht kann verhindern, dass die Frau mitm Kind ins Ausland abhaut, aber sollte dir das nicht ohnehin egal sein?

Für eine genauere Erörterung deiner Möglichkeiten müssten wir ungefähr wissen, wo du wohnst.


camoracobain90 
Fragesteller
 04.02.2024, 08:10

Ich wohne im Saarland

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Das wäre nicht von Vorteil für die Muddi und ich denke aufgrund der Entfernung würdest du es auch nicht bekommen

Sie bräuchte wegen soviel die Unterschrift von dir.

Besuchsrecht hast du aber allemal und nimmst es auch wahr.

Umgangsrecht und sorgerecht sind aber unterschiedliche dinge

Das würde an der Sache kaum was ändern. Du könntest ohne einer schriftlichen Erlaubnis der Mutter mit ihr in den Urlaub fahren oder zum Arzt gehen. Aber die wirtschaftlichen Probleme löst es nicht.

Was soll denn die Mutter dir für Zugeständnisse machen? was auch immer das sein mag, es muss auch praktisch erst machbar werden.


camoracobain90 
Fragesteller
 03.02.2024, 01:12

Steht nicht irgendwo geschrieben das man als leiblicher Vater, das Recht hat alle 2 Wochenenden sein Kind zu sehen ?

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BBasti89M  03.02.2024, 01:18
@camoracobain90

Nicht exakt. Aber der Arbeitgeber sollte schon hilfreich sein, kläre mal da die Voraussetzungen.

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psimonp  03.02.2024, 09:46
@camoracobain90

das liegt doch an dir, dass du den umgang gestaltest. momentan steht dir dein arbeitgeber und dein schichtplan im weg

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psimonp  03.02.2024, 09:46

ob gsr oder nicht, er braucht immer die zustimmung des betreuenden elternteils für urlaub

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am umgang wird sich durch gsr nix ändern. da der umgang ja an deinem arbeitsplan hängt

gsr gibt dir die möglichkeiten dir infos beim kinderarzt, schule oder kita selbständig einzuholen. du wirst beteiligt an den 2-3 sachen im leben des kindes: taufe, bankkonto eröffnen, weiterführende schule. mehr ist es nicht.