Beidseitiges Sorgerecht beantragen?
Ich habe eine Tochter im alter von 6 Jahren. Ungefähr 2 Jahre nach der Geburt hat sich die Mutter von mir getrennt ( waren nicht verheiratet).
Nach der Trennung ist sie mit meiner Tochter von hier weg gezogen. Jetzt leben wir über 200km voneinander entfernt.
Die Fahrtkosten betragen jedes mal wenn ich sie mit dem Zug abholen gehe zwischen 120 und 160€. Ob ich meine Tochter an einem Wochenende abholen und sehen kann ist dann auch noch abhängig ob ich an einem Wochenende auch frei habe. Da ich in Schichtarbeit tätig bin und auch zwischendurch an Samstagen arbeiten gehen muss. Aus diesen Gründen seh ich unsere gemeinsame Tochter wenn es gut läuft ein mal, alle 2 Monate.
- Mich würde interessieren welche Vorteile bzw Rechte ich als Vater mit beidseitigem Sorgerecht hätte. Bisher hat nur die Mutter das alleinige Sorgerecht.
4 Antworten
Ich kann dir nur den Tipp geben, dir ein neues Leben aufzubauen. Für die ordentliche Vaterrolle ist das Kind zu weit weg. Mindestunterhalt zahlen (gerichtlich und rechtsfreundlich vertreten festgelegt!) zahlen und mit einer anderen Frau glücklich werden. Ein beidseitiges Sorgerecht kann verhindern, dass die Frau mitm Kind ins Ausland abhaut, aber sollte dir das nicht ohnehin egal sein?
Für eine genauere Erörterung deiner Möglichkeiten müssten wir ungefähr wissen, wo du wohnst.
Das wäre nicht von Vorteil für die Muddi und ich denke aufgrund der Entfernung würdest du es auch nicht bekommen
Sie bräuchte wegen soviel die Unterschrift von dir.
Besuchsrecht hast du aber allemal und nimmst es auch wahr.
Umgangsrecht und sorgerecht sind aber unterschiedliche dinge
Das würde an der Sache kaum was ändern. Du könntest ohne einer schriftlichen Erlaubnis der Mutter mit ihr in den Urlaub fahren oder zum Arzt gehen. Aber die wirtschaftlichen Probleme löst es nicht.
Was soll denn die Mutter dir für Zugeständnisse machen? was auch immer das sein mag, es muss auch praktisch erst machbar werden.
Nicht exakt. Aber der Arbeitgeber sollte schon hilfreich sein, kläre mal da die Voraussetzungen.
das liegt doch an dir, dass du den umgang gestaltest. momentan steht dir dein arbeitgeber und dein schichtplan im weg
ob gsr oder nicht, er braucht immer die zustimmung des betreuenden elternteils für urlaub
am umgang wird sich durch gsr nix ändern. da der umgang ja an deinem arbeitsplan hängt
gsr gibt dir die möglichkeiten dir infos beim kinderarzt, schule oder kita selbständig einzuholen. du wirst beteiligt an den 2-3 sachen im leben des kindes: taufe, bankkonto eröffnen, weiterführende schule. mehr ist es nicht.
Steht nicht irgendwo geschrieben das man als leiblicher Vater, das Recht hat alle 2 Wochenenden sein Kind zu sehen ?