BaföG-Rückzahlung: Gilt mein Studiengangwechsel als wichtiger Grund?

1 Antwort

Ich sehe hier auch keinen wichtigen Grund für den Studiengangswechsel im Sinne der Bafög-Bestimmungen.

Dafür bist du im Studium schon zu weit fortgeschritten und der Wechsel zurück ins alte Fach spricht auch dagegen.

Das ist zwar bitter und teuer, aber du solltest dich glücklich schätzen, dass das Manöver überhaupt funktioniert hat. Denn ich finde es schon sehr ungewöhnlich, dass ein Modul, das für zwei sehr eng verwandte Studiengänge verwendet wird, in diesen unterschiedlich viele Prüfungsversuche gewährt.

AlexFischer804 
Fragesteller
 07.05.2024, 06:56

Hey , Danke für Deine Antwort !! Aber es handelt sich in meinem Fall nicht um einen Fachrichtungswechsel, sondern um eine Schwerpunktverlagerung.

Dies bedeutet, dass ich in einen Studiengang wechsle, der in den ersten Semestern mit meinem bisherigen identisch ist (beide Studiengängeenthalten z.B. einige identische Module, was auf meine Situation zutrifft). Da ich plane, im nächsten Semester zu meinem früheren Studiengang zurückzukehrenund dort meinen Bachelor abzuschließen, verlängert sich mein Studium durch den Wechsel überhaupt nicht. Daher sollte dies kein Grund sein, meinen BAföG-Anspruch zu verlieren. Insbesondere bietet mir der neue kurzfristige Studiengang die Möglichkeit, sogar Nebenfächer zu belegen, wodurch mein Hauptstudium in Informatik nicht verzögert wird. Eine Schwerpunktverlagerung sollte daher der Weiterförderung nicht im Wege stehen, da ich meinen "Wechsel" vollziehe, ohne mein Hauptstudium insgesamt zu verlängern.

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