Bafög Fachrichtungswechsel im dritten Semester, Begründung?

1 Antwort

Hallo AZUUK,

da du das 4. Semester noch nicht abgeschlossen hast, ist ein Fachrichtungswechsel unter Angabe eines wichtigen bzw. unabweisbaren Grundes möglich. Hierbei wäre es natürlich wichtig zu wissen, was für ein Studienfach du vorher besucht hattest...

Folgende Punkte zählen als „wichtiger Grund”:

  • mangelnde intellektuelle, psychische oder körperliche Eignung
  • Neigungswechsel
  • Wechsel der (in § 2 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 BAföG stehenden) Ausbildungsstätten

Folgende Punkte zählen als „unabweisbarer Grund”:

  • keine Wahl zwischen Fortsetzung, Abbruch oder Wechsel der Ausbildung
  • während der Ausbildung eingetretene Behinderung/ für Ausübung schädliche Allergie

Vermutlich wirst du deinen Wechsel also mit einem Neigungswechsel begründen. Hierbei gibt es zu beachten, dass Auszubildende dazu angehalten sind ihre Ausbildung umsichtig zu planen und zielstrebig durchzuführen. Zudem sind Auszubildende bei einem Neigungswechsel dazu angehalten unverzüglich Konsequenzen zu ziehen, sobald sie sich über die fehlende Neigung/ Eignung Gewissheit verschafft haben (könnten).

Begründe deinen Fachrichtungswechsel also damit, dass du dir vor Aufnahme deiner Ausbildung die Umstände nicht bekannt waren und du deinen Fachrichtungswechsel unverzüglich, nachdem du dir Gewissheit verschafft hast, durchgeführt hast.

Bei einem erstmaligem Fachrichtungswechsel wird i. d. R. vermutet, dass ein wichtiger Grund vorlag. Somit bleibt auch die Förderungsart unverändert.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Matthias288295  22.12.2023, 23:02

Hey, was aber, wenn ich mich mitten im 4. Semester exmatrikulieren lasse - da habe ich ja das Semester auch noch nicht vollendet, sondern abgebrochen. Reicht da der neigungswandel als Grund? Ich bräuchte noch das Bafög zur Überbrückung der Zeit zwischen Sommer und Winter zum WiSe 24/25

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