Backofendichtung beim Auszug erneuern?
Hallo zusammen,
wir haben vor kurzem unsere Wohnung übergeben. Da der Vermieter sehr Pingelig war und jeden Fehler gesucht hat, hatte er bei den Küchengeräten angefangen und beim Ofen hat ihm die Dichtung nicht gepasst, dass sie etwas zerbröselt war. Im Übergabeprotokoll steht nur „E-Geräte müssen bei Bedarf selbst ersetzt werden“ mehr steht da nicht.
Zum anderen ist bei der Geschirrspülmaschine beim Korb ein klippser abhanden gekommen, der bereits bei Einzug schon nicht dran war. Den sollten wir auch ersetzten.
Jetzt meine Frage, muss ich das ersetzen oder bezahlen??
War die Küche schon in der Wohnung als ihr eingezogen seid?
Ja die Küche war schon drinnen. Allerdings wird sie nicht mitgemietet. Die hätte der Vermieter auch raus nehmen können.
beim Korb ein klippser abhanden gekommen, der bereits bei Einzug schon nicht dran war
Warum steht das nicht im Übernahmeprotokoll?
Weil wir die Geräte nicht bei Übergabe durchgegangen sind. Es hieß nur bei Bedarf die Geräte wechseln wie oben schon geschrieben.
Allerdings wird sie nicht mitgemietet. Die hätte der Vermieter auch raus nehmen können.
Hast Du sie denn dann vom Vormieter übernommen?
Indirekt ja, der Vermieter hatte sie immer schon drinnen. Die der Vormieter genutzt hatte und jetzt wir und auch die kommenden neuen Nachmieter.
Das ist etwas verwirrend, wem gehört die Küche denn dann letztendlich? Wenn vom Vormieter übernommen, dann Dir, oder sie gehört zum Mietobjekt, dann dem Vermieter.
Ja von Anfang an eben dem Vermieter. Die Küche haben wir so übernommen ohne etwas zu bezahlen oder auch in der Miete.
5 Antworten
Herrlich.
„E-Geräte müssen bei Bedarf selbst ersetzt werden“
Schreib ihm zurück, Du siehst jetzt keinen Bedarf. Alles in Ordnung. Wenn er Bedarf sieht, soll er tun, was er muss.
Ihr habt doch die Geräte bei Auszug "kostenfrei" dem Vermieter überlassen. Oder habt Ihr Gekd erhalten und Eigenschaften zugesichert? Ich glaube kaum.
Geschenkt wie gesehen.
Dichtung oder fehlender Klippser hin oder her.
Kein Anspruch.
Ihr habt sie Gebraucht bekommen und Gebraucht zurück gegeben. Ich habe es schon verstanden.
Um es auf den Punkt zu bringen.
Wenn der Vermieter exakt den Zustand bei der Rückgabe erwartet, wie er bei der Übergabe war, dann ist er allein für die Wartung von Dichtungen verantwortlich. Das ist Instandhaltung.
(Der verbummelte Klippser ist ne andere Sache. Aber auch das ist eher "hirnrissig".)
Ich gehe mal davon aus, dass die Küche bereits in der Wohnung war, als ihr eingezogen seid.
Damit ist sie Teil der Mietsache und der Vermieter dafür zuständig, sie instand zu halten - egal, was der Vermieter schreibt.
Also def Vermieter soll sie instand halten oder der Mieter?
Hallo MonikaM258,
Ja von Anfang an eben dem Vermieter. Die Küche haben wir so übernommen ohne etwas zu bezahlen oder auch in der Miete.
So wie es aussieht, ist sie stillschweigend vom Vormieter übernommen worden und somit Dein Eigentum, dann kannst Du sie theoretisch auch mitnehmen, bzw. froh sein, dass Du sie nicht ausbauen musst!
Nicht deine Geräte, daher nicht dein Problem.
Bei Mir sieht es Anders aus, da Alle Geräte mein Eigentum sind.
Wenn meine Backofendichtung Kaputt geht, muss Ich für Ersatz Sorgen.
Dann nimmst du die Küche aber sicher auch mit, wenn du ausziehst, oder?
Nee, bei Umzug kommen Neue, da die Alten dann zu Alt sein werden.
Bis Ich Umziehen dauert es noch ein paar Jahre.
Halte es bei Umzügen immer so, das Weißware immer Ersetzt/Erneuert wird.
Habe Mir auch für diese Whg einen Side-by-Side Kühlschrank von Whirlpool geholt.
Als finanziellen Ausgleich für die normale Abnutzung der Mietsache kassiert der Vermieter regelmäßig die Miete. Also brauchst Du das nicht zu bezahlen.
Nein die Geräte waren ja schon drinnen und wir haben dafür nichts bezahlt die waren einfach schon mit drinnen.
Zugesichert haben wir nichts.