Auto angeblich falsch geparkt?

1 Antwort

Ohne Kaufvertrag.

das ist der Fehler.

ihr müsst dafür aufkommen.

mit einem Kaufvertrag hättet ihr den Verkauf beweisen können.

das Fahrzeug wurde höchstwahrscheinlich nur abgemeldet (wenn überhaupt) und nichtmehr angemeldet.

Deshalb fällt die Schuld auf euch. Bzw. Seid ihr der erste Ansprechpartner und die Person, die dafür aufkommen muss/ haftet.