Auswirkungen der Menschenrechte auf die öffentliche Verwaltung?
Haben Menschenrechte eine Auswirkung auf die öffentlichen Verwaltung? Falls ja, wie genau
4 Antworten
Grüß Dich Unknown508
Menschenrechte sind Grundrechte, die allen Menschen auf der Erde gleichermaßen zustehen.
Allgemeine Erklärung der Menschenrechte
https://www.amnesty.de/alle-30-artikel-der-allgemeinen-erklaerung-der-menschenrechte
Die Charta der Vereinten Nationen, hier Menschenrechte, wirkt sich bindend auf alle Nationen der Erde aus. Sie müssen eingehalten werden, was aber rein praktisch nicht überall erfolgt und auch nicht überall aus mannigfaltigen Gründen durchgesetzt werden können. Verstöße können vor dem Internationalen Gerichtshof in Deen Haag abgeurteilt werden, wenn man den Tätern habhaft werden konnte. Vorher muss jedoch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte angerufen werden.
Allgemeine Rechte und Pflichten aller Bürger finden sich auf der Grundlage der Menschenrechte im Grundgesetz (Verfassung) der Bundesrepublik Deutschland wieder und werden detailliert in anderen Gesetzbüchern der Bundesrepublik einzeln und genauer spezifiziert geregelt. Verwaltungen und die Repräsentanten der Gewalten (Legislative, Exekutive und Judikative) müssen das berücksichtigen, denn sie handeln ja nach dem Gesetz bzw. nach der Verfassung. Verstöße können vor dem Verwaltungsgerichten bzw. Verfassungsgericht angezeigt werden.
Vermeintliche bzw. festgestellte Verstösse die gegen die Verfassung gerichtet sein könnten, können von jedermann dem Verfassungsgericht angezeigt werden und werden dort abgeurteilt, vorausgesetzt die Klagen sind begründet und werden nicht als unbegründet zurückgewiesen, was durch das Verfassungsgericht ebenfalls begründet werden muss.
Klagen die sich auf die Menschenrechte beziehen, können sich nur gegen den Staat bzw. gegen die Regierung richten, wenn bereits vorher kein Verfassungsverstoss über das Verfassungsgericht festgestellt sein sollte.
Herzlichen Gruß
Rüdiger
Parteimitglied bei Bündnis90/Die Grünen
Unknown508
Ergänzung:
Der ICC (Internationaler Strafgerichtshof) unterscheidet sich hauptsächlich vom EGMR (Europäischer Menschengerichtshof) dadurch, dass er schwerwiegende internationale Verbrechen strafrechtlich verfolgt, während der EGMR die Einhaltung der Menschenrechte in den Mitgliedsstaaten des Europarats überwacht und über Verletzungen der EMRK ( Europäische Menschenrechtskonvention ) urteilt.
Insofern muss der Satz: "Vorher muss jedoch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte angerufen werden", korrigiert werden.
Herzlichen Dank für den Stern. Der hat mich sehr gefreut! 😊
Auch Mitarbeiter der öffentlichen Verwaltung müssen wie Menschen behandelt werden.
Die MA der öffentlichen Verwaltung müssen sog. "allparteilich" handeln. Das bedeutet nicht "neutral", sondern sie müssen die Interessen aller Stakeholder, eines Antragstellers oder eines sonst wie im Verfahren beteiligten in gleichem Masse beachten und dürfen einzelne Stakeholder nicht übervorteilen.
Durch das Gesetz!