Ausweiskopien schicken?
An Vermieter usw. Das ist doch nicht erlaubt und unsicher?
5 Antworten
Nach § 20 Absatz 2 des Personalausweisgesetzes darfst nur Du selbst oder eine andere Personen mit Deiner Zustimmung eine Ausweiskopie anfertigen. Diese muss eindeutig und dauerhaft als Kopie erkennbar sein.
Ja der Vermieter darf auf eine Kopie eines Ausweises bestehen.
Nein, eine Ausweiskopie darf man nicht herstellen. Und zwar deshalb nicht, weil auf der Kopie daten vorhanden sind die für den Zweck der Datenverarbeitung nicht notwendig sind wie z.B biometrische Merkmale. Du darfst aber den Vermieter den Ausweis geben dann kann er ihn kopieren. Dann macht er sich strafbar.
Die Frage ist überhaupt wozu er den braucht. Den braucht man erst beim Abschluss eines Mietvertrages. Vorher nicht.
Natürlich ist es erlaubt und ohne wird es keinen Mietvertrag geben...
Das darf er verlangen und dem solltest du nachkommen, wenn du die Wohnung möchtest.
Die Grundlage dafür bildet § 8 Abs. 2 Geldwäschegesetz (GWG). Dieses verlangt, dass sich alle an einer Transaktion Beteiligten identifizieren. Kopie bzw. Digitalisierung des Ausweises sind Vorschrift. Aber auch Telefonanbieter dürfen gem. § 95 Abs. 4 Satz 3 Telekommunikationsgesetzt (TKG) Kopien anfertigen. Langfristig speichern ist jedoch untersagt: Sind die Angaben gemacht, die der Vertrag verlangt, ist die Kopie unverzüglich zu vernichten.
Mittlerweile kann man ja aus dem Personalausweis die Daten auch elektronisch auslesen. Ich halte das für den besseren Weg. Leider unterstützen da es noch nicht viele Anbieter.
Nichtsdestotrotz darf man keine Daten verarbeiten oder erheben, die für den Zweck nicht notwendig sind.
was soll daran nicht erlaubt sein?
klar kannste das schicken
man kann das auch in verschlüsselten mails schicken.
Im Ausweis sind Daten angegeben die man nicht braucht z.B biometrische Merkmale. Laut dsgvo darf man nur Daten weitergeben die für die Erfüllung des Zwecks notwendig sind.
wie bitte willst du denn das dann sonst machen?
nen halben ausweis schicken?
ganz ehrlich, ich als vermieter würde so einem bewerber auf ne wohnung einfach links liegen lassen.
dann eben nicht und fertig
Du kannst die betroffenen Daten auf der Kopie unkenntlich machen.
kann man machen...
Auf dem Personalausweis sind aber auch biometrische Daten drauf die der Vermieter nicht benötigt. Und darin liegt die Strafbarkeit.
ich mache mich also strafbar ,wenn ich MEINE DATEN wissentlich an andere schicke?
quatsch
was soll da die strafbarkeit sein?
Der Personalausweis gehört dir glaube ich gar nicht. Der ist Eigentum der Bundesrepublik Deutschland.
spielt das ne geige?
es geht um die daten die drauf sind und das sind MEINE.
ich verscherbel ja nicht das ausweisdokument
also, wo mache ich mich strafbar wenn ich jemanden meine augenfarbe, die farbe der fussnägel und die farbe meiner schambehaarung schicke?
Nein, derjenige macht sich strafbar der die Daten verarbeitet ohne dass sie für den Verarbeitungszweck notwendig wären. Sorry habe ich mich wohl etwas verschworbelt ausgedrückt 😀
und nochmal.....ich vermiete übrigens selber 4 wohnungen.....
wenn mir ein bewerber schon am anfang so um die ecke kommt, dann weiss ich sofort was ich mir da für nen vogel ins haus holen würde, da gäbe es wegen jedem kleinen scheiss ärger worauf ich gerne verzichte. sowas fliegt ratz fatz in den mülleimer
aus und ende
das ist aber nicht mein vergehen sondern das des bösen buben.
Wenn ich einen Verstoß deinerseits schon im Bewerbungsprozess feststellen würde, dann würde ich dich rechtlich fertig machen.
Für eine Wohnungsbesichtigung oder ähnliches braucht es z.b. keine Ausweisdaten oder ähnliches da genügt Name und Telefonnummer.
Klar, ich sehe schon ein dass man sich als Vermieter absichern muss, aber es gibt auch schwarze Schafe unter den Vermietern, die z.B im voraus schon eine Gebühr für die Wohnungsbesichtigung verlangen oder schon zur Wohnungsbesichtigung erwarten dass man einen Lebenslauf, Schufa und so weiter vorlegt.
Sowas ist dann hochgradig kriminell und rechtswidrig.
Auf dem Personalausweis sind aber auch biometrische Daten drauf die der Vermieter nicht benötigt. Und darin liegt die Strafbarkeit.