Arbeitgeber will Bekleidung zurück darf er das?


05.02.2024, 17:26

zur Ergänzung im Vertrag steht nichts davon nur in der policy, die ich aber auch unterschreiben musste

5 Antworten

Da musst du dich an das Vertragliche halten. Sollte das dort nicht drin stehen das nur 3 Monate genommen werden haben sie das Recht die Kleider zu verlangen. Da du aber eine Mündliche Zustimmung hattest kannst du dich darauf beziehen und ggf. Rechltich dagegen vorgehen. Aber ich sage es lieber gleich ich Bezweifel das es dort dann erfolgreich sein wird, da es keine Beweise gibt und ein einfaches "Habe ich nicht gesagt" ausreicht um das Verfahren einzustellen. Das musst ich leider selber erleben.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Das muss doch vertraglich geregelt sein. Wenn nicht, sieh es als Geschenk.

Hast du das von dieser Managerin den schriftlich?

LG

Juli

Kommt auf den Vertrag an. Der ist bindend.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Sowas ist eigentlich immer klar geregelt ob es sich um eine Leihgabe für die Dauer des Arbeitsvertrages, eine Dauerleihgabe oder ein Geschenk handelt.

Ich würde aber davon ausehen das du die Sachen du du schon länger als drei Monate hattest behalten darfst. Denn wirklich verkäuflich sind die dann je eh nicht mehr.