Als Student ohne Einkommen einbürgert werden?
Ich lebe seit 2008 in Deutschland und bin mittlerweile 20 Jahre alt.
Ich möchte gerne die deutsche Staatsangehörigkeit bekommen und Antrag auf Einbürgerung stellen. Ich hatte vom 18-20 Lebensjahr ein finanzielles Einkommen mit einem eigenen Gewerbe (gut 4-stellig), aber derzeit arbeite ich an einem neuen Projekt und habe DERZEIT überhaupt kein Einkommen mehr, was sich vermutlich in ein paar Monaten wieder ändert, aber ja die Lage ist praktisch dass ich zur Zeit kein Einkommen habe. Nebenbei studiere ich auch, und ich habe auch in Deutschland mein Abitur gemacht.
Kann ich als (derzeit) einkommensloser Student trotzdem eingebürgert werden, wenn ich z.b. immer noch bei meinen Eltern lebe und meinen Lebensunterhalt durch Rücklagen und sonstiges finanziere bzw. durch "das Einkommen" meiner Eltern zusätzlich? (ich leb ja noch bei ihnen, Wohnung/Essen etc).
1 Antwort
Gehen wir mal die Voraussetzungen durch, die hab ich von der Seite der Bundesregierung:
Sie leben seit mindestens acht Jahren legal in Deutschland.
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Sie verfügen in Deutschland über ein unbefristetes Aufenthaltsrecht, zum Beispiel als freizügigkeitsberechtigte Unionsbürgerin oder freizügigkeitsberechtigter Unionsbürger oder aufgrund einer Niederlassungserlaubnis oder über eine qualifizierte Aufenthaltserlaubnis, die zu einem unbefristeten Aufenthalt führen kann. Eine Aufenthaltserlaubnis zu Studienzwecken reicht allerdings nicht.
Ist aus deiner Beschreibung nicht erkennbar, aber wenn du seit 2008 hier bist, geh ich doch mal stark davon aus, dass du ein unbefristetes Aufenthaltsrecht hast. Also: ✅
Ihren Lebensunterhalt und den Ihrer unterhaltsberechtigten Familienangehörigen können Sie ohne Sozialhilfe und Arbeitslosengeld selbst sicherstellen: Diese Voraussetzung ist insbesondere erfüllt, soweit Sie zum Zeitpunkt der Einbürgerung in einem ausreichend bezahlten Beschäftigungsverhältnis stehen.
Hier ist das Problem. Du hast kein eigenes Einkommen. Allerdings steht in der Voraussetzung, dass du es ohne Sozialhilfe und Arbeitslosengeld sicherstellen kannst. Das ist bei dir der Fall, du bekommst ja weder Sozialhilfe noch Arbeitslosengeld. Du wirst durch deine Eltern finanziert. Dass du einen ausreichend bezahlten Job hast, ist hier nicht als Voraussetzung angegeben, sondern es wird nur erwähnt, dass es dann insbesondere erfüllt ist. Ich sehe da also eine gute Möglichkeit für dich.
Sie verfügen über ausreichende Deutschkenntnisse: mindestens auf B1-Niveau. Ein deutscher Schulabschluss, eine abgeschlossene Berufsausbildung in Deutschland oder ein abgeschlossenes Studium in Deutschland belegen in der Regel ebenfalls Ihre deutschen Sprachkenntnisse.
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Sie haben einen Einbürgerungstest bestanden. Haben Sie einen deutschen Schulabschluss oder ein Studium in Rechts-, Sozial- oder Politikwissenschaften in Deutschland abgeschlossen? Dann müssen Sie in der Regel keinen Einbürgerungstest machen: Ihr in Deutschland erworbener Schul- oder Studienabschluss reicht aus.
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Sie sind nicht wegen einer Straftat verurteilt: Falls Sie wegen einer Straftat verurteilt worden sind oder gegen Sie in Deutschland oder im Ausland wegen des Verdachts einer Straftat ermittelt wird, müssen Sie dies der Einbürgerungsbehörde mitteilen. Die Einbürgerungsbehörde kann erst über Ihren Antrag entscheiden, wenn die Ermittlungen abgeschlossen sind.
Ich geh mal davon aus: ✅
Sie bekennen sich zum deutschen Grundgesetz: Das Grundgesetz ist die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland. Wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit beantragen, müssen Sie schriftlich und mündlich bekennen, dass Sie das Grundgesetz und die Gesetze der Bundesrepublik Deutschland achten und alles unterlassen werden, was ihr schaden könnte. Ihr Bekenntnis wird von der Einbürgerungsbehörde aufgenommen.
Na logo, oder? ✅
Sie geben Ihre bisherige Staatsangehörigkeit auf: Bei der Einbürgerung müssen Sie grundsätzlich Ihre bisherige Staatsangehörigkeit aufgeben. Je nach Herkunftsland gibt es dabei allerdings Ausnahmen. Staatsangehörige der anderen EU-Mitgliedstaaten sowie der Schweiz dürfen zum Beispiel bei der Einbürgerung in Deutschland ihre bisherige Staatsangehörigkeit beibehalten. Ausnahmen gelten ferner für bestimmte Staaten wie zum Beispiel Marokko, Iran oder Algerien. Für Staatsangehörige dieser Länder wird eine Ausbürgerung als unzumutbar erachtet.
Dazu müsstest du jetzt selbst schauen, ob du das in Kauf nehmen würdest bzw. ob du zu den Ausnahmen gehörst.