Wie kann ich eine Vorladung bei der Polizei absagen?
Hallo zusammen, ich wurde am 10.01.2021 mit bisschen Cannabis zum ersten Mal erwischt. Nun habe ich vor kurzem die Vorladung von der Polizei bekommen. Bei der Tatzeit steht 03.09.2021 was ja nicht sein kann. Nun wollte ich die Vorladung absagen und mit einem Anwalt die Sache klären. Ist es dumm bzw. gibt es dann Nachteile wenn ich die Vorladung absage. Wie kann ich die Vorladung bei der Polizei am besten absagen. Ich bin noch Schüler(volljährig) und mache einen Nebenjob.
vg
6 Antworten
Du musst überhaupt nicht absagen, sondern kannst diese "Einladung" ignorieren und das solltest Du auch tun.
Warte einfach ab was der Staatsanwalt weiter unternimmt. Möglicherweise stellt er das Verfahren ein, dann ist alles gut. Sollte ein Strafbefehl oder eine Anklageschrift kommen kannst Du an Hand der Informationen daraus immer noch entscheiden ob Du einen Anwalt nimmst oder nicht.
Alles klar und ich zitiere nochmal um sicher zu gehen den letzten Satz der Vorladung: ,,Halten sie den Vorladungstermin ohne ausreichenden Grund nicht ein, müssen sie damit rechnen, dass sie durch die Staatsanwaltschaft zur Vernehmung vorgeladen werden und ggf. ihr Erscheinen durch eine Vorführung erzwungen wird.“
kann ich die Vorladung dennoch ignorieren ?
Ja, du kannst die Vorladung trotzdem ignorieren. Das sind so übliche "Drohgebärden" die nichts zu sagen haben. Aber auch wenn eine Einladung direkt von der Staatsanwaltschaft zur Vernehmung bei der Staatsanwaltschaft kommen würde, so müsstest Du dieser Folge leisten. Allerdings gilt hier das Du lediglich verpflichtet bist Angaben zu deiner Person zu machen. Zu allem Weiteren darfst Du schweigen.
Diese Vorladung ist nichts weiter als dein Recht, zu einer Beschuldigung gehört zu werden. Du kannst das machen, musst es aber nicht. Absagen musst du auch nicht. Es entstehen dir dadurch keinerlei Nachteile.
du bist Beschuldigter - du brauchst der Vorladung keine Folge zu leisten. dann ermittelt der Staatsanwalt auf eigene Faust - ohne deine Aussage. Spätestens vor Gericht hast du zu erscheinen
Danke für Ihre Antwort, und ich wenn ich da nicht hingehen würde macht es die Sache schlimmer bzw. wenn ich hingehen würde kann dann das Gericht vermieden werden ? VG
Kein Staatsanwalt ermittelt, das lässt er schön die Polizei machen.
Eine Frage hätte ich noch auf dem Brief steht die Tatzeit sei am 03.09.2021 gewesen dabei war es am 01.10.2021. Das kann meiner Meinung nach kein Tipp Fehler gewesen sein. Kann ich dafür einen Spezialisierten Anwalt anfordern? Vg
Sofort zum Fachanwalt für Strafrecht
Am besten mal eine Rechschutzversicherung für die Zukunft abschließen
Als Beschuldigter kannst Du die Vorladung der Polizei als Einladung betrachten; der kannst Du Folge leisten, Du musst aber nicht.
https://ht-strafrecht.de/strafverteidigung/vorladung-beschuldigter-polizei/
Ob und wie Du die absagst, ist alleine Deine Entscheidung.
Alles klar und vielen Dank. Eine Frage hätte ich noch im Brief steht das die Tatzeit am 03.09.2021 war obwohl das ganze am 01.10.2021 passiert ist. Gibt es dafür spezialisierte Anwälte?