Ist es verboten sich in öffentlichen Bereichen komplett nackt aufzuhalten?
Diese Frage ist aus reiner Neugier.
Ist es verboten sich in öffentlichen Bereichen wie z.B. auf der Straße, im Marktplatz oder im Einkaufszentrum komplett unbekleidet(nackt) aufzuhalten?
Wenn ja, wo genau liegt die Grenze? Könnte ein Mann z.B. nur mit Boxershorts auf der Straße rumlaufen oder eine Frau die nur in minimalen Maßen ihre Geschlechts Organe verdeckt hat?
Wie sieht die Lage juristisch aus? Welche Strafen könnte man unter Umständen ausgesetzt sein?
7 Antworten
Nein, es gibt kein Gesetz, welches den nackten Aufenthalt in der Öffentlichkeit generell verbietet. Aber es kann zur Ordnungswidrigkeit werden, wenn du damit die Allgemeinheit belästigst. Es müssen sich also ein paar Leute darüber beschweren, ansonsten ist es kein Problem. Die Folgen können dann Aufforderung sich was anzuziehen, ein Platzverweis oder eine Geldbuße sein.
Strafbar wird es erst, wenn du in der Öffentlichkeit sexuelle Handlungen ausführst, zum Beispiel an dir rumspielst, dich befriedigst. Das wäre dann "Erregung öffentlichen Ärgernisses". Oder wenn du als Mann exhibitionistische Handlungen begehst, also absichtlich dein Geschlechtsteil entblößt, um dich an den Reaktionen zu erregen. Aber das ist ja nicht der Fall, wenn dich nur nackt aufhälst oder rumläufst.
In Boxershort rumlaufen ist kein Problem.
Jain, nur wenn sich jemand dadurch gestört fühlt
also-ich würde.s nicht machen...
haauptsache ist wohl das die geschlechtsmerkmale nicht ohne sind
Primäre Sexualmerkmale sind verboten.
lg