Nein, der kriegt einen Tritt, das reicht.
Dürfte grenzwertig sein und wahrscheinlich auch nicht stringent gehandhabt. Aus dem Bauch heraus würde ich Gewerbe sehen, da Du die Sachen ja auch selbst vermarktest.
Hm, finde ich, zugegeben, eine nette Sache. Immerhin wird das Handy ja nicht ohne Grund eingezogen worden sein. Das ist sozusagen, wahrscheinlich weil
und dies nicht zum ersten Mal.
die Bonusstrafe. So viel Kreativität hätte ich einem Lehrer gar nicht zugetraut.
Mit dem Distanzieren von Straftaten, die "im Namen Allahs" geschehen, haben sie es nicht so ganz.
Wanne-Eikel natürlich.
Was habe ich jetzt für Möglichkeiten?
Schriftlich beschweren (als mit Papier und so). Auch darauf hinweisen, dass der versprochene Rückruf nicht stattgefunden hat und Du über den Service* und Umgang nicht zufrieden bist. Eine Lösung verlangen und, wenn noch irgendwas zu bezahlen ist, das erst einmal zurückhalten.
großen Optikerkette
*Das ist da halt ein Problem bei denen.
Das kann er knicken.
Geh am Montag auf jeden Fall wieder zur Arbeit. Schau, ob es die Kündigung schriftlich gibt und wenn ja, reiche Kündigungsschutzklage ein.
Welche Maßnahmen sollte die Politik ergreifen, um Hass und Hetze im Netz zu bekämpfen?
Das Netz abschalten.
Üblicherweise haben die Veranstalter 14 Tage Zeit. Und ebenso üblich, nehmen sie es damit nicht besonders genau.
Zum einen neigen vor allem Inkasso-Unternehmen dazu, entlastende Sachen nie erhalten zu haben.
Zum anderen bist Du noch keine 18 und damit nicht voll geschäftsfähig. Damit kann auch kein erhöhtes Beförderungsgeld verlangt werden. Die Rechtsprechung ist zwar ein wenig uneinheitlich, aber die Tendenz ist klar.
Vor allem in Deinem Fall, da Du ja einen Fahrschein hattest, den nur nicht vorweisen konntest. Ich würde die Forderung einfach mal zurückweisen - nicht per E-Mail, sondern papierschriftlich per Einwurfeinschreiben. Hier nochmal auch die Nummern etc. dazupacken.
Besonders teuer ist es zwar nicht, aber schon besonders kitschig. Jeder kann da seinen Preis selbst festlegen.
Wenn es eine Überweisung ist, dann hat man immer die Bankverbindung des Kontos, von dem das Geld kommt.
Relevant sind alle, die in Deiner Nebenkostenrechnung aufgeführt sind. Anfordern kannst Du gar nichts, das ist Goodwill des Vermieters. Wenn der nicht will, musst Du vor Ort zur Einsichtnahme.
Bevor Du dir die Mühe machst ... Die Marke ist in der Nizzaklasse 25 bereits geschützt :-(
Ansonsten würde ich die paar Euro ausgeben und die Grafik jemand erstellen lassen, der sich mit den Programmen auskennt. Zumal das ja auch skalierbar sein muss und evtl. s/w ebenfalls funktionieren muss.
Beide gar nicht so schlecht, aber im zweiten kommt das Murmeltier besser rüber. (Abgesehen, dass Murmler nicht gerne im Wald leben ...)
Ich sehe hier keine Straftat, also auch nichts, was eine Anzeige rechtfertigen würde. Du kannst Deinen Schaden (also die Gebühren und die Neuausstellung der Papiere) verlangen. Mehr aber auch nicht.
Baden Baden
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Ich mag Stil, da verzichte ich auch ein wenig auf Komfort.
... aber er wird das sicher anders sehen. Und seine realitätsfremden Wähler auch. Jetzt erst Recht. Hexenjagd.
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Bei Schokolade, Rotwein und Trump.