KI Art Patreon Gewerbe oder Freiberuflich?

Hallo zusammen,

ich habe eine Frage zur Anmeldung eines Gewerbes oder als Freiberufler und hoffe, ihr könnt mir weiterhelfen.

Um die dinge erstmal aus der Welt zu schaffen bevor ihr meine fragen liest:

  1. Ja ich halte mich die Gesetzliche Regelungen ich erstelle keine Pornografie von Jugendlichen und schon garnicht von Kindern, zudem versuche ich auf garkeinen fall diese dazu zu bringen meine inhalte zu Kaufen.
  2. Ich zeige diese Bilder nur auf Seiten wo dies auch Erlaubt ist wie rule34, pixiv und Twitter. Ich lasse bewusst die Finger weg von Tiktok, Youtube und so weiter, weil mir bewusst ist das irgendein 12 Jähriges Kind meine Inhalte sehen könnte und dann auf mein Twitter landet, was ich nicht möchte, man muss also aktiv nach erotischen Bildern suchen wenn meine inhalte finden möchte.
  3. Copyright Probleme: zunächst einmal die Seite wo ich das erstelle sagt ausdrücklich dass sie keinen Copyright an den generierten Bildern haben und dass man mit diesen Bildern tun und lassen kann was man will. Was das versehentliche "bestehlen" von Kunst von anderen angeht: Es gibt etwas das nennt sich "Mixing" das heißt ihr könnt verschiedene "Zeichenstile" miteinander kombinieren, sodass was komplett neues rauskommt, das mache ich sehr gerne weil meine Bilder dann nicht mehr 0815 wirken und weil ich mich so von den anderen KI Artists abhebe, was ich damit sagen will ist, dadurch das ich einen "eigenen" Stil erstelle den es so zuvor noch nie gegeben hat, ist es unmöglich versehentlich die Bilder anderer Leute zu Klauen. Zwar kann das Motiv gleich sein aber ich kann mit 100%tiger Sicherheit behaupten, dass der Stil einmalig ist.
  4. "KI Bilder können Personen in Kontexten zeigen die Unangenehm sind" um es besser zu erklären, wenn ihr Erotik Bilder macht, dann kann es eventuell sein dass eine Person, aus den Daten, die so nie gezeigt werden wollte, trotzdem so gezeigt wird und habt ihr versehentlich Bilder von Leuten gemacht die sie in Unterwäsche zeigen oder was weiß ich. Das ist aber nur der Fall wenn man "Realistic Modells" also KIs benutzt die auf das erstellen von Realistischen Bildern ausgelegt sind, bei meinen Inhalten handelt es sich um Illustrationen die eine Mischung aus Anime und Cartoon sind.

Ich erstelle KI-generierte Erotik-Bilder und habe mittlerweile 1000 Follower, die mir raten, einen Patreon zu starten. Meine Arbeit besteht hauptsächlich darin, Bilder mithilfe einer KI zu erstellen, die ich dann in einigen Fällen seltenen fällen nachbearbeite (z.B. Augen korrigieren, Sprechblasen hinzufügen). Der Großteil der Arbeit wird also von der KI erledigt, hauptsächlich verbringe ich nur Zeit damit Sprechblasen hinzuzufügen um den ganzen so ein roleplay feeling zu geben.

Nun überlege ich, wie ich das Ganze rechtlich angehen soll. Mein Plan ist, auf Patreon Abonnements anzubieten, bei denen die Unterstützer regelmäßig Zugang zu meinen KI-Bildern und -Comics bekommen, in denen man mehr als normalerweise sieht. Hier meine Fragen:

1. Soll ich ein Gewerbe anmelden, obwohl mein Anteil an der kreativen Arbeit relativ gering ist und die KI den Großteil übernimmt?

2. Oder kann ich mich als freiberuflicher KI-Artist beim Finanzamt melden, da es einen künstlerischen und kreativen Aspekt gibt, auch wenn dieser teilweise automatisiert ist?

Ich bin mir unsicher, da ich zwar keine einzelnen Bilder direkt verkaufe, aber dennoch eine Dienstleistung in Form von regelmäßigen KI-Bildern auf Patreon anbiete. Was wäre in meinem Fall der richtige Weg?

Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe!

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Dürfte grenzwertig sein und wahrscheinlich auch nicht stringent gehandhabt. Aus dem Bauch heraus würde ich Gewerbe sehen, da Du die Sachen ja auch selbst vermarktest.

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Hm, finde ich, zugegeben, eine nette Sache. Immerhin wird das Handy ja nicht ohne Grund eingezogen worden sein. Das ist sozusagen, wahrscheinlich weil

und dies nicht zum ersten Mal.

die Bonusstrafe. So viel Kreativität hätte ich einem Lehrer gar nicht zugetraut.

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Was habe ich jetzt für Möglichkeiten?

Schriftlich beschweren (als mit Papier und so). Auch darauf hinweisen, dass der versprochene Rückruf nicht stattgefunden hat und Du über den Service* und Umgang nicht zufrieden bist. Eine Lösung verlangen und, wenn noch irgendwas zu bezahlen ist, das erst einmal zurückhalten.

großen Optikerkette

*Das ist da halt ein Problem bei denen.

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Das kann er knicken.

Geh am Montag auf jeden Fall wieder zur Arbeit. Schau, ob es die Kündigung schriftlich gibt und wenn ja, reiche Kündigungsschutzklage ein.

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Welche Maßnahmen sollte die Politik ergreifen, um Hass und Hetze im Netz zu bekämpfen? 

Das Netz abschalten.

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Ich habe ein Schreiben von der Atriga bekommen, dass ich ~89€ zahlen müsse?

Ich hab ein Schreiben von der Atriga bekommen, wo drauf steht, dass ich ~89€ zahlen muss wegen Schwarzfahren und anderen Kosten. Dabei habe ich vor der Zahlungsfrist in den ersten 14 Tagen dort angerufen und gemeint, ich solle meinen Fahrschein (Deutschlansticket) vorlegen und auf die Email mit dem Aktenzeichen/Vorfallnummer als Betreff schreiben. Dies tat ich auch "Vorfallnummer 6404-... ". Ich hab nichts wieder von denen gehört, weder sie sei angekommen noch das gegenteil. 4 Wochen später bekam ich ein Schreibrn von Atriga, "Da Sie keine (relevanten) Einwände hatten und (noch) nicht gezahlt haben, bitten wir Sie innerhalb der nächsten Tagen zu Zahlen auf dieser IBAN: ect." (War aus meinem Gedächtnis, aber im Kern beibt es gleich). Vorgestern also rief ich dort an und bekam zu hören, dass meine Email nicht angekommen sei. Ich habe ALLES so eingegeben wie sie es mir gesagt haben. Nun solle ich das Aktenzeichen wieder als Betreff an Inkasso schicken. Dies tat ich auch 'Aktenzeichen 24-...'. Nächsten morgen rufe ich dort wieder an und SCHON wieder die antwort 'Bei uns ist keine Email eingegangen'. Ich habe alles doppelt und dreifach überpfrüft! Alles war richtig. Das letzte was ich gemacht habe ist ohne das Wort 'Aktenzeichen' und wirklich nur die Nummer dorthinzuschicken. Und ich bin in Sorge, dass ich trotzdem jetzt zahlen muss, weil die Frist in drr ich einwände erheben kann schon längst um ist. Dabei habe ich doch schon vor 4 Wochen ein Einspruch erhoben!!

Ich bin Ratlos, bin 17 Jahre alt und brauche unbedingt hilfe, weil ich diese gottverdammten 89€ nicht zahlen muss. Falls doch, dann noch heute sonst wird's wohl noch teurer!

Vielen Dank euch!!

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Zum einen neigen vor allem Inkasso-Unternehmen dazu, entlastende Sachen nie erhalten zu haben.

Zum anderen bist Du noch keine 18 und damit nicht voll geschäftsfähig. Damit kann auch kein erhöhtes Beförderungsgeld verlangt werden. Die Rechtsprechung ist zwar ein wenig uneinheitlich, aber die Tendenz ist klar.

Vor allem in Deinem Fall, da Du ja einen Fahrschein hattest, den nur nicht vorweisen konntest. Ich würde die Forderung einfach mal zurückweisen - nicht per E-Mail, sondern papierschriftlich per Einwurfeinschreiben. Hier nochmal auch die Nummern etc. dazupacken.

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Besonders teuer ist es zwar nicht, aber schon besonders kitschig. Jeder kann da seinen Preis selbst festlegen.

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Wenn es eine Überweisung ist, dann hat man immer die Bankverbindung des Kontos, von dem das Geld kommt.

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Relevant sind alle, die in Deiner Nebenkostenrechnung aufgeführt sind. Anfordern kannst Du gar nichts, das ist Goodwill des Vermieters. Wenn der nicht will, musst Du vor Ort zur Einsichtnahme.

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Bevor Du dir die Mühe machst ... Die Marke ist in der Nizzaklasse 25 bereits geschützt :-(

Ansonsten würde ich die paar Euro ausgeben und die Grafik jemand erstellen lassen, der sich mit den Programmen auskennt. Zumal das ja auch skalierbar sein muss und evtl. s/w ebenfalls funktionieren muss.

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Beide gar nicht so schlecht, aber im zweiten kommt das Murmeltier besser rüber. (Abgesehen, dass Murmler nicht gerne im Wald leben ...)

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Ich sehe hier keine Straftat, also auch nichts, was eine Anzeige rechtfertigen würde. Du kannst Deinen Schaden (also die Gebühren und die Neuausstellung der Papiere) verlangen. Mehr aber auch nicht. 

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Meinung des Tages: „In allen 34 Punkten für schuldig befunden“ – wie bewertet Ihr das gegen Trump gefällte Urteil und sollte er weiterhin kandidieren (dürfen)?

Es ist ein historisches Ereignis: Noch nie in der US-amerikanischen Geschichte wurde ein Ex-Präsident wegen einer Straftat verurteilt – bis jetzt. Der umstrittene Ex-Präsident Donald Trump wurde in allen Punkten wegen der Verschleierung von Schweigegeld schuldig gesprochen.

Darum ging es im Prozess

Vorgeworfen wurde dem ehemaligen Präsidenten, dass er durch die Zahlung von 130.000 Dollar Schweigegeld im Jahr 2016 seinen Erfolg bei der Präsidentschaftswahl „verbessern“ wollte. Gehen sollte das Geld an eine Pornodarstellerin, die über ihre (angebliche) sexuelle Begegnung mit Trump auspacken wollte. Vorgeworfen wird dem ehemaligen Präsidenten nun, den Geldfluss unrechtmäßig verbucht zu haben.

Die zwölfköpfige Jury aus New York benötigte nur zwei Tage, bis sie ihr Urteil gefällt hatten – schuldig in allen Punkten. In insgesamt 34 Fällen hat die Jury Trump für die Verschleierung von Schweigegeldzahlungen verurteilt.

Trumps Reaktion

Als Schande und Schauprozess von einem korrupten Richter verurteile der Ex-Präsident die Geschehnisse und das Urteil gegen sich selbst. Er sei sich sicher, dass im November, bei den Wahlen, erst das wahrhaftige Urteil gefällt werden würde. Für Trump steht fest: Er selbst ist ein unschuldiger Mann.

Durch seine Anwälte wurde bereits angekündigt, dass sie in Berufung gehen werden. Dem ehemaligen Präsidenten könnte aufgrund des Urteils nun eine (höhere) Geld- oder sogar eine mehrjährige Freiheitsstrafe drohen. Letztere könnte vermutlich zur Bewährung ausgesetzt werden, da es sich bei allen Straftaten um welche aus der niedrigsten Kategorie im Bundesstaat New York handelt.

Trump kann weiterhin kandidieren

Es hört sich schon beinahe skurril an, dennoch ist es wahr: Sogar im Falle einer Haftstrafe könnte Trump aus dem Gefängnis heraus kandidieren.

Tatsächlich listet Artikel 2 der US-Verfassung nämlich nur drei Voraussetzungen auf, welche erfüllt werden müssen, um zum Präsidenten der Vereinigten Staaten gewählt werden zu können. Dabei muss die Person erstens in den USA geboren, zweitens mindestens 35 Jahre als sein und drittens mindestens 14 Jahre ihren Wohnsitz in den USA gehabt haben. Bereits 1992 kandidierte Lyndon LaRouche, der zu diesem Zeitpunkt im Gefängnis saß.

Zwei Ausnahmen gibt es allerdings: Niemand, der ein öffentliches Amt bekleidet, darf „an einem Aufstand oder Aufruhr“ gegen die Verfassung der Vereinigten Staaten „teilgenommen oder ihre Feinde unterstützt oder begünstigt“ haben. Obwohl nun vielen vermutlich direkt der Sturm auf das Kapitol vom 06. Januar 2021 einfallen dürfte, ist in keinem der Anklagepunkte der zum Teil noch ausstehenden Prozesse die Rede von einem „Aufstand“.

Neben dem aktuellen Urteil warten noch drei weitere strafrechtliche Fälle, in denen Trump angeklagt ist. In Miami dreht sich ein Prozess um die „unrechtmäßige Aufbewahrung geheimer Dokumente“, in Washington wird Trump „versuchte Wahlbeeinflussung“ vorgeworfen. In Georgia läuft dann das dritte Verfahren: Vorgeworfen wird Trump der Versuch, das dortige Wahlergebnis zu kippen.

Unsere Fragen an Euch:

  • Wie bewertet Ihr das Urteil gegen den ehemaligen US-Präsidenten?
  • Denkt Ihr, dass es Auswirkungen auf seine derzeitige Kandidatur haben wird?
  • Sollte er weiterhin antreten (dürfen)?
  • Sollten vorbestrafte Kandidaten bei einer Präsidentschaftswahl grundsätzlich ausgeschlossen werden?

Wir freuen uns auf Eure Antworten!
Viele Grüße

Euer gutefrage Team

Quellen:

https://www.tagesschau.de/ausland/amerika/trump-urteil-106.htmlhttps://www.stern.de/politik/ausland/donald-trump--die-reaktionen-auf-das-urteil-im-schweigegeld-prozess-34756928.htmlhttps://www.zeit.de/politik/ausland/2024-05/trump-urteil-schweigegeldprozess-faq-kandidaturhttps://www.rnd.de/politik/us-wahl-2024-kann-donald-trump-aus-dem-gefaengnis-praesident-werden-RHAGGXELWBCWRB7SB6K7S4KHII.htmlhttps://usa.usembassy.de/etexts/gov/gov-constitutiond.pdf

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Ich denke nicht, dass er weiter kandidieren sollte, denn ...

... aber er wird das sicher anders sehen. Und seine realitätsfremden Wähler auch. Jetzt erst Recht. Hexenjagd.

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