Ein anderer Elektriker sagte, es wäre lebensgefährlich und hat dies der Vermietung gemeldet.
Da hat er verantwortungsvoll und richtig gehandelt, er ist sogar verpflichtet dazu.
Müssen wir jetzt haften, in welcher Form auch immer, weil die Kabel abgeschnitten sind?
Ja. Ihr (bzw. der befreundete Elektriker) hat das Eigentum eures Vermieters beschädigt und muss dafür sorgen, dass der ursprüngliche und sichere Zustand fachgerecht wieder hergestellt wird.
Das heisst in dem Fall wohl die Decke aufstemmen (lassen), durch einen echten Elektriker an geeigneter Stelle eine Unterputzdose installieren lassen. Von dort kann dann ein Kabel zu der ursprünglichen Stelle verlegt werden und Decke wieder zugeputzt werden.
Welche Kosten können jetzt auf uns zukommen wegen der abgeschnittenen Kabel?
Lasst euch Angebote von Elektrofachfirmen machen.
Mache mir ziemlich Sorgen. Übernimmt dies eine Haftpflichtversicherung?
Der Schadenverursacher ist verantwortlich, also der befreundete Elektriker. In dem Fall müsste dann seine Berufshaftpflicht für den Schaden aufkommen. Allerdings ist bei so einer bescheuerten Aktion davon auszugehen, dass es sich hier keinesfalls um einen fachkundigen Elektriker handeln kann.
Falls es so sein sollte, dass der "befreundete Elektriker" gar kein Elektriker ist, sondern einfach nur ein Freund, der euch privat einen Gefallen tun wollte, könnte eventuell auch seine private Haftpflicht einspringen. Das hängt aber auch von seinem Vertrag ab, müsste er mal gucken ob was zum Thema "Gefälligkeitsschäden" oder so im Vertrag drin steht.
Deine/eure Haftpflicht wird sich nicht zuständig sehen, da du/ihr ja den Schaden nicht eigenhändig verursacht habt.
Wenn der "befreundete Elektriker" keine Haftpflicht hat, müsst ihr gucken, wer den Schaden aus eigener Tasche übernehmen wird.
Und sollte es so gewesen sein, dass ihr selbst den Schaden verursacht habt, wäre wieder eure eigene Haftpflicht zuständig.
So wie ich es verstanden habe, ist worse case, dass man einen Stromschlag bekommt, wenn eine Metalllampe angeschlossen ist und irgendein Defekt im Stromkreis vorliegt. Aber wenn man weiß, dass dies der Fall sein könnte, kann man die Lampe doch mit entsprechenden Handschuhen anfassten und nichts passiert, oder?
Nein, das ist nicht zulässig und es wäre grob fahrlässig, wenn ihr euch jetzt auf eine solche Weise vor der ordnungsgemäßen Reparatur drücken wollt.
Denn andere Menschen (Gäste, Kinder, Nachmieter) könnten im Unwissen, dass die Lampe nicht ordnungsgemäß mit dem Schutzleiter verbunden ist, einen Schlag bekommen und einen Schaden davontragen. Das willst du ganz sicher nicht!