Gibt es bei Unterhaltsvorschuss eine Verjährung der Rückzahlung des Unterhaltsschuldners?
Hallo ich habe folgende Frage ...
Ich beziehe Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt seit 2010... Nun hatte ich mit meinem ex Partner gesprochen und wir waren uns nicht sicher ob es eine Verjährung für die Rückzahlung dieses "Darlehens" gibt ...ich bin der Meinung das er maximal ab 2013 zurückzahlen muss da 3 Jahre Verjährung laut BGB...
Er hatte Kenntnis von der Leistung des Amtes für sein Kind...
Was ist nun Fakt ? Wieviel muss er zurückzahlen? Er war durch eine Vollzeitberufsausbildung von 2010 bis 2012 nicht zahlungsfähig und hat seit 2012 nur Teilzeit beschäftigt arbeiten können bzw. nichts Anderes gefunden...
1 Antwort
Wenn er nachweisen kann, dass er nicht zahlungsfähig war obwohl er sich bemüht hat, dann muß er überhaupt nichts zurückzahlen.
Unterhalt richtet sich nach dem Gehalt, wo nix ist, muß auch nix gezahlt werden.
Wenn das Jugendamt einen Titel hat, dann könnte es trotzdem eines Tages pfänden lassen. Da beträgt die Verjährungsfrist dann 30 Jahre.
Maximal, ja.
Einen Titel haben sie nicht ... Zumindest noch nicht also könnten Sie doch maximal von das nicht verjährte (3 Jahre) fordern oder?