Victoria vicky 3 Führerschein?

1 Antwort

in den Papieren steht ja Fahrrad mit Hilfsmotor

Das hat keinen Einfluss auf die fahrerlaubnisrechtliche Einstufung.

Mit der Prüfbescheinigung darfst du zwar "Fahrräder mit Hilfsmotor" fahren, aber eben nur, wenn diese maximal 25 km/h fahren können.

Je nach Geschwindigkeit und Hubraum kann für ein Fahrrad mit Hilfsmotor auch Klasse AM oder höher erforderlich sein.

Mit 50ccm und 40 km/h ist das genannte Fahrzeug fahrerlaubnisrechtlich ein Kleinkraftrad, für welches du Klasse AM benötigst.