Urlaub erst nach 3 Monaten und 5 Tagen?

3 Antworten

Für eine detaillierte Antwort müsste man deinen Arbeitsvertrag und eventuelle Tarifverträge kennen.

Gesetzlich wäre es jedenfalls kein Problem, wenn du dir für die Zeit Arbeit nimmst oder das Unternehmen Betriebsurlaub festlegt.

Grundsätzlich ist es so: Wenn dein AG dich nicht beschäftigen kann, ist das SEIN Risiko. Wenn er dich weder in den bezahlten Urlaub noch in Überstundenabbau schicken kann, muss er dich trotzdem voll bezahlen - allenfalls gewisse Zulagen können wegfallen.


Leon1134 
Fragesteller
 15.05.2024, 17:06

Ich hab mehr das Gefühl das man mir den Urlaub extra nicht geben möchte, da viele Andere auch Urlaub genommen haben um die Woche bezahlt zu bekommen und das Unternehmen in meiner Situation eine Möglichkeit sieht Geld zu sparen oder ist es die Regel, dass der Arbeitgeber erst Urlaub nach 3 Monaten und Vollendung des jeweiligen Monats gewährt? (Natürlich nur bei den Firmen die es so regeln wie meine Firma)

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Leon1134 
Fragesteller
 15.05.2024, 17:10
@Leon1134

Gäbe es einen Weg oder ein Argument mit dem ich meine Chefin dazu bewegen könnte mir den Urlaub doch zu gewähren?

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Answer1234567  16.05.2024, 01:25
@Leon1134

Du hast uns nach wie vor weder den vollständigen Arbeitsvertrag, noch eventuelle Betriebsvereinbarungen, noch ggf. anwendbare Tarifverträge vorgelegt.

Wenn dort nichts zu unbezahlten Freistellungen geregelt ist, gibt es vier Möglichkeiten, wie das Unternehmen mit der Situation umgehen kann:

  • Es gewährt dir Urlaub.
  • Es schickt dich zum Überstundenabbau nach Hause, sofern es welche gibt.
  • Es stellt dich bezahlt frei.
  • Es beschäftigt dich gemäß den Regelungen im Arbeitsvertrag.

Auf eine der Optionen wird es hinauslaufen. Eine unbezahlte Freistellung (wie sie deinem AG vorzuschweben scheint) ist gesetzlich hier jedenfalls nicht vorgesehen. (Vorbehaltlich abweichender vertraglicher Regelungen, die aber auf Wirksamkeit zu prüfen wären.)

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Familiengerd  16.05.2024, 11:00
@Leon1134
oder ist es die Regel, dass der Arbeitgeber erst Urlaub nach 3 Monaten und Vollendung des jeweiligen Monats gewährt?

Ich schildere einmal die Rechtslage:

Wenn ein Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis in der 1. Jahreshälfte beginnt (also vor dem 01.07.), hat er bis zum Jahresende Anspruch auf den vollen Jahresurlaub (mindestens den gesetzlichen). Der Rechtsanspruch, diesen vollen Urlaub zu nehmen, entsteht aber erst nach 6 Monaten des Arbeitsverhältnisses (Wartezeit). In diesen ersten 6 Monaten besteht aber noch kein Rechtsanspruch darauf, Teilurlaub genehmigt zu bekommen (wegen des grundsätzlichen Teilungsverbotes nach dem Bundesurlaubsgesetz BUrlG § 7 "Zeitpunkt, Übertragbarkeit und Abgeltung des Urlaubs" Abs. 2).

Anders ist es, wenn das Arbeitsverhältnis in der 2. Jahreshälfte beginnt (also nach dem 30.06.): Hier besteht bis zum Jahresende nur ein Teilurlaubsanspruch, für den es aber keine "Wartezeit" gibt; dieser Teilurlaubsanspruch ist also sofort mit Beginn des Arbeitsverhältnisses fällig (wenn auch kaum gegen denn Willen des Arbeitgebers durchsetzbar), muss aber, wenn der Arbeitnehmer das wünscht, auf das gesamte Folgejahr übertragen werden.

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Leon1134 
Fragesteller
 17.05.2024, 07:34
@Familiengerd

Vielen Dank, jetzt bin ich mir über die Situation im klarem.

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Vielleicht sind diese Tage schon vergeben an andere. Freu dich, dass du nicht, wie eigentlich üblich, 6 Monate Sperre hast.


augsburgchris  15.05.2024, 16:13

Ich denke die Zeiten mit Urlaubssperre während der Probezeit ist in den meisten Firmen lange vorbei.

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Familiengerd  16.05.2024, 11:02
@augsburgchris
Urlaubssperre während der Probezeit

Eine solche "betriebliche" Sperre gibt es ja auch nicht.

Aber nach dem Bundesurlaubsgesetz BUrlG besteht der Rechtsanspruch auf den gesamten Urlaub (mindestens den gesetzlichen) erst nach 6 Monaten.

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Leon1134 
Fragesteller
 15.05.2024, 16:16

Wie gesagt, die Bewachungsfirma kann aufgrund besonderer Umstände nicht tätig werden, also hat jeder frei.

Hierbei geht es nur darum ein Argument zu liefern, dass ich den Urlaub doch nehmen kann und die Tage bezahlt bekomme.

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Wenn du nach der Gesetzeslage fragst gibt es in der Probezeit keine vorgeschriebene Urlaubssperre. Das ist also individuell vertraglich ausgehandelt. Daher wirst du bei deinem Vertragspartner fragen müsssen.