Senkung der Unterhaltszahlung als Student mit Minijob?
Guten Tag,
ich habe diese Jahr mein Abitur abgeschlossen und beginne nun im Oktober mein Studium. Meine Eltern sind getrennt und mein Vater zahlt seit Jahren für mich und meinen kleinen Bruder Unterhalt. Nun stellt sich mir folgende Frage und zwar bin ich zurzeit 19 und habe Interesse an einem Minijob während des Studiums. Deswegen habe ich angefangen zu recherchieren ob der Minijob auf die in etwa 750€ Unterhaltszahlung meines Vaters angerechnet würden oder nicht. Im Internet gibt es zu dieser Frage verschiedene Antworten die mir nicht wirklich weiter helfen. Ein zusätzliches Problem für mich ist das ich aktuell keine Möglichkeit zur Kontaktaufnahme mit meinem Vater haben um ihm mitzuteilen das ich einen Nebenjob angefangen habe und er diesen auf den Unterhalt anrechen kann, falls er das Anrecht darauf hat. Deswegen wäre es hilfreich wenn mir die mit dieser Fragestellung weiter geholfen werden könnte.
2 Antworten
Zunächst gilt es deinerseits, Bafög zu beantragen, das geht vor dem Unterhalt. Dann scheint der Unterhalt deines Vaters zu hoch zu sein, denn mit Volljährigkeit sind BEIDE Eltern zur Unterhaltsberechnung heranzuziehen. Ein Minijob darf auf den Unterhalt nicht angerechnet werden, denn das Studium per se ist eine Vollzeitbeschäftigung, neben der du nicht arbeiten gehen musst.
Du solltest es trotzdem mit deinen Eltern besprechen.
Irrtum, grundsätzlich ist deine Mutter dir auch zum Barunterhalt verpflichtet, kann ihn auch in Naturalleistungen erbringen. Dein Vater hätte mit Volljährigkeit eine Neuberechnung des Unterhaltes fordern können, dann wäre das Einkommen deiner Mutter auch relevant gewesen. Wenn er so großzügig ist, dir weiter den Betrag von 750,-- zu zahlen, hast du mit Kindergeld 1000,-- Euro und bist nicht Bafög berechtigt. Wenn kein Kontakt besteht, kannst du ihm das nicht mitteilen. Dann warte, ob er sich irgendwann meldet wegen des Unterhaltes. Den er übrigens seit deiner Volljährigkeit an dich direkt überweisen muss, es sei denn, du hast ihm gestattet, ihn weiter auf das Konto deiner Mutter zu überweisen.
Interessant da meine Mutter von dem Unterhalt monatlich 200 Euro von mir verlangt weil ich noch zu Hause wohne.
Wenn du wirklich absolut keine Moeglichkeit hast mit deinem Vater Kontakt aufzunehmen, kann man es dir ja nicht veruebeln, dass du Unterhalt kassierst, und gleichzeitig den Lohn vom Minijob. Belass es doch dabei.
Ich lebe bei meiner Mutter sie ist also nicht zu Unerhaltszahlungen verpflichtet und da der zu zahlende Betrag an Unterhalt meines Vaters so hoch ist würde ich wahrscheinlich keinen einzigen Cent Bafög bekommen, beachtet man die Tatsache das ich noch zu Hause bei meiner Mutter lebe.