Neue Heizung GEG kompatibel?

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Servus, also ich verstehe die Verwirrung. Selbst wir Heizungsplaner sind uns nicht sicher der aktuellen Gesetzeslage. Es gibt einfach zu viele Variablen.

Aber:

So wie ich bisher die Gesetzeslage wahrgenommen habe, musst du bei einem Bestandsgebäude keine 65% erfüllen, außer die komplette Heizungsanlage wird neu gebaut, was nach meiner Auslegung bei einem WEZ-Tausch nicht der Fall ist.

Die Anlagen müssten dann Bestandsschutz haben, noch länger als 2026 bzw. 2028. Brennwertkessel haben soweit ich weiß auch einen längeren Bestandsschutz als Heizwertkessel.

Genauer könnten es dir aber die Herrschaften von Fa. Buderus oder Viessmann beantworten. Die kennen sich da etwas besser aus, ich selbst plane eher nur den Bau bzw. die Hydraulik der Anlagen.

LG

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Technischer Systemplaner - SHK

Nikki8141 
Fragesteller
 14.05.2024, 16:32

Erstmal danke für deine Antwort!!

Ja so ungefähr hatte ich das auch gelesen ..... die Kommunen müssen wohl erstmal ein Plan vorlegen was überhaupt möglich ist wie zb. Fernwärme

Problem könnte auch sein ich baue eine neue ein und unsere Vermieter Bund beschließt ein neues Konzept.... dann wäre ich der Dumme der viel Geld ausgibt und alles wird wieder umgebaut ....

Aber das muss ich natürlich selber bei der nächsten Eigentümerversammlung klären .... Beim letzten mal kam nur nen schulterzucken nach dem Motto wir setzen es aus.

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Nikki8141 
Fragesteller
 21.05.2024, 20:33

Hab nun meinen Schornsteinfeger gefragt und er meine ich soll mir kein stress machen.

Hab ein Niedrigtemperatur Kessel der ist von der 30 Jahre Frist ausgeklammert

Solang wie die Werte so extrem gut sind behalten

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HaraldLJackson  22.05.2024, 09:23
@Nikki8141

Niedrigtemperatur hatte ich da natürlich nicht bedacht. Aber ja das macht auch Sinn. Freut mich wenn es positive Nachrichten gibt :)

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