Mini Job trotz Harz 4 von Eltern?


18.05.2024, 14:29

Bin 19 Jahre alt. :)

3 Antworten

Behalten kannst Du das, was Du verdienst und vom Arbeitgeber ausgezahlt bekommst.

Nur wird dieses Einkommen entsprechend der SGB - ll Verordnungen mindernd auf deinen Bedarf angerechnet.

Für Kinder unter 25 Jahren, die Schüler, Azubi oder Stundent sind, gilt zwar seit Juli 2023 ein erhöhter Grundfreibetrag auf Erwerbseinkommen bis auf Höhe der Minijobgrenze, bis dahin wird nichts auf den Bedarf des Kindes angerechnet, darüber hinaus kommen weitere Freibeträge nach Paragraf 11 b SGB - ll dazu, aber so wie ich deine Frage verstanden habe, würde das erst einmal nicht auf dich zutreffen.

Das wäre nur dann der Fall, wenn die Übergangszeit zwischen zwei Ausbildungsabschnitten nicht mehr als 3 Monate betragen würde.

Also wenn Du mit deinem Studium nach Abschluss deiner schulischen Ausbildung innerhalb von 3 Monaten mit deinem Studium oder einer Ausbildung beginnen würdest.

Dann würde diese Regelung auch für dich gelten, so stehen dir nur deine genannten Freibeträge bei einem Minijob zu.

Wenn Du dann im Studium bist, kannst Du einen Minijob machen, ohne das dieser beim Bürgergeld auf deinen Bedarf angerechnet würde.

Dein Bafög - und Kindergeld unter 25 Jahren aber schon.

Hilfen werden überall gesucht, musst Du sehen ob dich dann ein Arbeitgeber für eine so kurze Zeit einstellen würde, wenn Du nicht neben dem Studium dann weiter machen willst.


Lana3993 
Fragesteller
 18.05.2024, 14:27

Vielen Dank! Bin 19 und hab grad eben mein abi fertig. :)

0

Das mit den Zuverdienstgrenzen gilt lediglich, solange du im elterlichen Haushalt lebst und damit Teil der Bedarfsgemeinschaft bist.

Als Student könntest du ja durchaus auch in ein WG-Zimmer ziehen (was sich ja auch bei entsprechend weit entfernter Uni durchaus rechtfertigen und dementsprechend durch BaFöG etc. finanzieren ließe. Und da darfst du meines Wissens den Zuverdienst aus Studentenjobs durchaus behalten.

Darüber hinaus kannst du viele Kosten des Studiums auch erstmal gegenrechnen, wenn du den Job als Studentenjob aufbaust. Da gelten dann durchaus andere Steuersätze zum Beispiel.

Es gibt darüber hnaus durchaus Unternehmen, die den Minijob mit einem Zeitkonto kombinieren. Ein Bekannter hat das mal so gehandhabt und in den Semesterferien mehr oder weniger Vollzeit gearbeitet und die daraus entstandenen Überstunden dann wärend der Semester eben auf Minijob-Basis vergütet bekommen ohne überhaupt zu arbeiten oder bestenfalls im dann wesentlich geringeren Umfang. Ob das rechtlich ganz sauber ist sei mal dahingestellt, aber dem Grunde nach wäre DAS durchaus eine Vereinbarung, die man man anstreben könnte.

Post austragen, Lagerarbeit, Altersheim, Jugendtreff aushelfen