Miete Kündigung?

4 Antworten

kommt eigendlich drauf an, wers kaputt gemacht hat. wenn das ding kaputt gegangen ist, also einfach nach jahren oder jahzehnten im Einsatz nicht mehr funzt, dann ist das vermietersache. wenn man aber z.B. das Gehäuse kaputt gehauen hat, oder beim Versuch das Ding auf was anderes umzubasteln kurzgeschlossen etc. dann ist man selbst schuld.

Kommt darauf an wer den Schaden verursacht hat. Wenn der Mieter dafür verantwortlich ist läuft das zum Beispiel über die Kaution. Sind die Sachen durch andere Einflüsse kaputt gegangen wäre es ein Fall für die Gebäudeversicherung.


Pepppo  14.05.2024, 00:58

Nein, das zahlt die Gebäudeversi nicht.

Das nennt die Abnutzung und kannst du selbst als Vermieter bezahlen.

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MrMiles  14.05.2024, 00:59
@Pepppo

Ah und du bist dir sicher das es einfach nur Abnutzung ist?

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Wenn der Mieter sie nicht aktiv kaputt gemacht hat, der Vermieter.

Reparaturen sind grundsätzlich Sache des Vermieters.

Kann er dem Mieter Eigenverschulden nachweisen oder sollte, falls vertraglich vereinbart, die Kleinreparaturklausel greifen kann er das dem Mieter in Rechnung stellen.