Befristeter vertrag?

Hallo an alle, ich muss mich beeilen.

Später gerne mehr

Kurze eckdaten:

Trennung, gemeinsame Wohnung, gemeinsam gekündigt. Heute Stichtag.

Vermieterin bewilligt mir und Tochter 2 Monate "wohnungsnutzung"

Jetzt diese vereinbarung:

"Vereinbarung für die Wohnungsnutzung vom 01.06.-31.07.2024

Sehr geehrte Frau xxx

Die Parteien sind sich einig, dass das Mietverhältnis gemäß Mietvertrag vom 26.08.2023 über die Wohnung xyz, in abc aufgrund der Kündigung vom 26.02.2024 mit Ablauf des 31.05.2024 endet und nicht fortgesetzt wird. Die Vermieterin gewährt der Mieterin eine Räumungsfrist bis längstens 31.07.2024. Die Mieterin verpflichtet sich, das gegenständliche Mietobjekt bis spätestens 31.07.2024 zu raumen und an die Vermieterin herauszugeben.

Vom 01.06.2024 bis zu Räumung und Herausgabe des Mietobjekts verpflichtet sich die Mieterin eine monatliche Nutzungsentschädigung inkl. Garage und Nebenkosten in Höhe von 1200,00 € zu zahlen.Es wird keine Nebenkostenabrechnung für den Nutzungszeitraum erstellt. Die Mieterin verzichtet, soweit zulässig, auf Räumungsschutz.

Für die Endreinigung der Wohnung ist eine Pauschale von 300,00€ zu zahlen. Des weiteren ist für den Nutzungszeitraum ist eine Kaution von 1500,00 € zu hinterlegen.

Datum 28.05.2024"

Einiges nicht rechtens, ja

Aber unterschreibe ich das heute nicht, muss ich gehen.

Unterschreibe ich, habe ich dann Nachteile?

Weil ist ja unwirksam. Oder?

Wir möchten hier nicht ausziehen aufgrund schule, Freunde und und und.

Also auch nicht in 2 monaten

Danke schonmal

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Das ist nicht unwirksam.

Wenn Du unterschreibst darfst Du bis 31.07. wohnen bleiben.

Wenn nicht mußt Du heute ausziehen.

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Wenn einer was verlangen kann dann der Vermieter.

Der Mieter muss beim Auszug streichen. vertragsmäßiger Zustand wie gegeben

Das steht wirklich genau so im Mietvertrag?

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Streichen macht doch keinen Lärm.

Also warum nicht an einem Sonntag?

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Der genaue Wortlaut, wie er im Vertrag steht wäre wichtig um die Frage beantworten zu können.

Eine Klausel wonach Mieter unabhängig von Wohndauer und Bedarf bei Mietende renovieren sollen wäre unwirksam.

Es kommt aber auch auf den Zustand bei Mietbeginn, vor allem der Farbgestaltung, und bei Mietende an.

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Wenn die Reihenhäuser eine WEG (Wohnungseigentümergemeinschaft) sind und das RH bei Anmietung dieses Mieters noch nicht so war stimmt das.

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Fristlose Kündigung liegt bei der Post (Einschreiben Rückschein?

hallo ihr lieben,

Ich habe meinem Vermieter meine Fristlose Kündigung geschickt, via Einschreiben Rückschein.
Diese liegt bei der Post. Sie ist für den 30.06. Meine Wohnung ist komplett verschimmelt trotz „Sanierung“ und es gibt etliche andere Mängel. Zum 1.07 geht mein neuer Mietvertrag.

Meine Frage ist jetzt, wenn er es nicht rechtzeitig abholt, kann er dann was an dem Datum drehen, das es zum Beispiel zum 31.07 endet, oder sie dann nicht anerkennen? Bzw. Was passiert wenn er sie nicht abholt weil er sich denken kann was das für ein Schreiben ist? Ist meine Kündigung trotzdem Wirksam?
Ich will diese ekebude einfach nur noch loswerden. Habe jetzt lange lange versucht das es besser wird… Hoffe ihr versteht wie ich das meine…

Die Wände sind nass, weil Loch im Boden der Dachterasse, und Fassade ist lange sich selber überlassen worden, war extrem angegriffen… er hat bei der „Sanierung“ alte Tapeten abmachen lassen und neuen Putz auf den alten drauf machen lassen, dies dann streichen lassen. Und behauptet jetzt die Wohnungen wären „Top“! In allen Wohnungen ist Schimmel… einige sind „Saniert“ wie er sagt… die Wände sind weder getrocknet worden, noch ist irgendwas auf den alten verschimmelten Putz (man hat überall Schwarz/Grüne und auch hier und da Gelbe Schimmelflecken auf dem nackten Putz gesehen) aufgetragen worden, was gegen den Schimmel ankämpft oder ihn abtötet. Noch ist alter Putz entfernt worden!

Liebe Grüße und ein schönen Tag euch ♥️

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So lange der Vermieter die Kündigung nicht abholt gilt als nicht zugegangen.

Wenn er sie nicht binnen 10 Werktagen abholt bekommst Du sie zurück.

Zum 30.06. ist übrigens nicht fristlos.

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Kommt drauf an was Du kündigen willst.

Arbeits- und Wohnraummietverträge können nur in Schriftform gekündigt werden.

Schriftform bedeutet auf Papier gedruckt/geschrieben und eigenhändig unterschrieben.

Teilweise soll elektronisch, per Mail mit qualifizierter(!) Signatur zulässig sein.

Zu Kündigung von Arbeitsverhältnissen steht im BGB:

§ 623Schriftform der Kündigung

Die Beendigung von Arbeitsverhältnissen durch Kündigung oder Auflösungsvertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform; die elektronische Form ist ausgeschlossen.

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Wenn die Eigentümerin nicht an dich vermieten möchte kann die Maklerin nichts machen.

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Die Nebenkosten, in dem Fall Hausgeld genannt, muß der Wohnungseigentümer an die WEG-Verwaltung zahlen.

Hausgeld beinhaltet fast alle Betriebskosten wie sie auch Mieter tragen müssen. Wie z. B. für Wasser, Abwasser, Müll, Hausmeister, Treppenhausreinigung, Gartenpflege, Versicherungen, Heizkosten etc.

Nur die Grundsteuer nicht. Die muß man als ETW-Eigentümer direkt an die Stadt/Gemeinde zahlen.

Zusätzlich zu den Betriebskosten zahlt man an die WEG-Verwaltung noch die Verwaltungskosten, Kontoführungskosten und Rücklagen für Reparaturen am Gemeinschaftseigentum.

Reparaturen am Sondereigentum (die Wohnung) muß man selbst tragen.

Strom für die Wohnung auch.

Sollte die ETW eine eigene Heizungsanlage (Therme) haben zahlt man die Kosten dafür auch extra.

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Was genau bedeutet "Mitbewohnerin"?

Ist Sie zusammen mit euch Mieterin oder Untermieterin?

Einfach raus schmeißen geht nicht!

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Was genau heißt "Mindestmietdauer"?

Bitte mal den genauen Wortlaut, wie er im Vertrag steht, einstellen.

Das evtl. eingebrochen werden könnte ist kein Grund für eine fristlose Kündigung oder Verkürzung der Kündigungsfrist.

Ausziehen kannst Du aber sofort.

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