Kann man sein Geld von der Fahrschule zurück bekommen?

DaKaBo  24.05.2023, 15:22

Was hast du denn bezahlt, was du nicht in Anspruch genommen hast?

Banderine 
Fragesteller
 24.05.2023, 15:24

Soweit ich informiert bin die Grundstunden in der Praxis bzw. eigentlich quasi alles notwendige. Kann das bei 1400€ stimmen?

3 Antworten

Soweit ich informiert bin die Grundstunden in der Praxis bzw. eigentlich quasi alles notwendige. Kann das bei 1400€ stimmen?

Ungewöhnlich, sofort 1400 € bei 'ner Fahrschule auf den Tisch zu blättern.

Die Fahrschule wird schon wissen, warum...

Die Grundgebühr wirst du auf keinen Fall zurückbekommen. Dir fehlen ja nur noch 2 Theoriestunden. Willst du die nicht lieber da noch durchziehen?

Was steht denn zu dem Thema im Ausbildungsvertrag?

Ich sehe es so, dass du den Teil der 1400 €, die für Fahrstunden vorgesehen waren, durchaus zurückbekommen musst, wenn du wechselst.

Aber wir kenn hier weder den Vertrag noch die Rechnung...


Banderine 
Fragesteller
 24.05.2023, 21:03

Ich hab glaube keinen Vertrag bekommen, nur die Rechnung.. ? Und die Kosten beinhalten nicht nur die Theoriestunden.. ich weiß auch nicht wie viel davon für was abgegangen ist.

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Banderine 
Fragesteller
 24.05.2023, 21:05

Woher willst du wissen wie viel Theoriestunden mir fehlen? :)

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DaKaBo  24.05.2023, 21:41
@Banderine

Du hast in einem Kommentar geschrieben, dass du 10 Theoriestunden hattest. Doppelstunden? Oder war das nicht so genau gemeint?

Mir fällt gerade ein: Ich habe mich vertan, du brauchst 14 Doppelstunden Theorie, nicht 12.

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Der Grundstoff (für den du bisher bezahlt hast) beinhaltet nur die Theoriestunden und die Lernapp. Beides hast du ja wahrscheinlich genutzt, dementsprechend gibt es auch kein Geld, was du zurückfordern könntest


Banderine 
Fragesteller
 24.05.2023, 15:21

Ich hab 1400€ bezahlt, das sollte auch die Grundstunden der Praxis beinhalten soweit ich informiert bin.

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Banderine 
Fragesteller
 24.05.2023, 15:23

Ich hatte nur ca. 10h Theorie in nem überfüllten Saal (zu der Zeit: Hoch-zeit von Corona wohl bemerkt, sorry bin nochimmer angepisst von dem - auch weil er ein Arsch ist..).

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Die Leistungen, die Du bereits in Anspruch genommen hast, können nicht zurückerstattet werden.

Logisch, oder?


Banderine 
Fragesteller
 24.05.2023, 15:24

Darum geht's auch nicht. Logisch, oder?

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