Kindergeld beantragen?

2 Antworten

Es kommt wohl darauf an, ob dein Studium noch zur Erstausbildung zählt.

Wenn nicht, gibt es keines mehr.


isomatte  14.05.2024, 19:59

Das hat damit nichts zu tun !

Anspruch auf Kindergeld besteht auch in einer zweiten oder dritten Ausbildung, solange das Kind noch keine 25 ist.

Nur muss das Kind in einer weiteren Ausbildung in einem möglichen Nebenjob aufpassen, da darf das Kind dann neben einer weiteren Ausbildung in der Woche im Durchschnitt nicht mehr als 20 Stunden arbeiten.

Diese Einschränkung gäbe es nicht, würde ein Studium nach abgeschlossener Berufsausbildung zur Erstausbildung gehören.

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Kristall08  14.05.2024, 22:44
@isomatte

Das steht im Internet aber anders:

Dem Bundesfinanzhof (BFH) lag nun ein Fall vor, in dem ein volljähriger Sohn eine Berufsausbildung als Bankkaufmann abgeschlossen hatte und anschließend berufsbegleitend (mit einer Arbeitszeit von mehr als 20 Wochenstunden) eine Ausbildung zum Bankfachwirt und zum Bankbetriebswirt durchlief. Das Hessische Finanzgericht hatte den Kindergeldanspruch zunächst mit Abschluss der ersten Ausbildung zum Bankkaufmann für entfallen erklärt und den Standpunkt vertreten, dass die "aufgesattelten" Ausbildungen nicht mehr Teil einer einheitlichen Berufsausbildung waren.https://www.sbsdresden.de/allgemeine-informationen/kindergeld-nach-abgeschlossener-lehre-handelt-es-sich-noch-um-eine-einheitliche-erstausbildung/

Außerdem geht es um ein duales Studium, wo sicher mehr als die 20 Stunden pro Woche anfallen. Wie ist es denn damit?

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isomatte  15.05.2024, 05:44
@Kristall08

Das war bzw.ist ja keine übliche Vollzeitausbildung, bedeutet, in dem Fall wurde die Ausbildung nur in Teilzeit absolviert und zusätzlich einer Tätigkeit nachgegangen, die mehr als 20 Stunden die Woche betragen hat.

Und das ist eben nach bereits abgeschlossener Berufsausbildung der Knackpunkt.

Man darf nach bereits abgeschlossener Berufsausbildung in einer weiteren Ausbildung nebenbei nicht mehr als durchschnittlich 20 Stunden in der Woche arbeiten, sonst geht man einer kindergeldschädlichen Erwerbstätigkeit nach.

Damit ist nicht die Arbeitszeit der weiteren Ausbildung oder Studiums gemeint, sondern die Arbeitszeit in einem Job, neben der weiteren Ausbildung oder Studium.

Wenn also nach abgeschlossener Berufsausbildung dann in Vollzeit studiert wird und das Kind neben dem Studium nicht mehr als durchschnittlich 20 Stunden die Woche in einem Nebenjob arbeitet, besteht auch wieder Anspruch auf Kindergeld, soweit das Kind das 25 Lebensjahres noch nicht vollendet hat.

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Nicht Du, aber deine Mutter oder Vater können wieder Kindergeld für dich beantragen, solange Du noch keine 25 bist.

Aufpassen musst Du nach abgeschlossener Berufsausbildung oder Studium nur in einem Nebenjob, neben einer weiteren Ausbildung.

Da darfst Du nebenbei in der Woche nicht mehr als durchschnittlich 20 Stunden arbeiten.


Happykeks989 
Fragesteller
 14.05.2024, 20:05

Aber warum muss das meine mutter machen? Ich wohne ja dann nicht mehr bei meiner Mutter und ich selber würde das ja benötigen. Oder kann man das dann angeben dass es auf mein Konto gehen soll?

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isomatte  14.05.2024, 20:18
@Happykeks989

Weil die Eltern die Anspruchsberechtigten sind und bleiben.

Du als Kind könntest es nur dann selber beantragen, wenn Du Vollwaise wärst, oder den Aufenthaltsort der Eltern nicht kennen würdest.

Ist das Kindergeld einmal beantragt und bewilligt, könntest Du bei Problemen es von den Eltern zu bekommen bei der Familienkasse einen Abzweigungsantrag stellen, findet man zum Ausdrucken im Internet.

Dann könnte nach Prüfung und Bewilligung das Kindergeld an dich selber von der Familienkasse ausgezahlt werden, wenn Du min. 18 bist, eine eigene Meldeanschrift hast und von den Eltern nicht min. Unterhalt in Höhe des Kindergeldes bekommen würdest.

Wenn es keine weiteren Geschwister mit Anspruch auf Kindergeld gibt, dann kannst auch Du im Antrag auf Kindergeld mit deinen Bankdaten als Empfänger angegeben werden.

Sonst entweder vom Elternteil überweisen lassen, oder ein Antrag auf Abzweigung stellen, solltest Du keinen Unterhalt von min.dem Kindergeld bekommen.

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Happykeks989 
Fragesteller
 14.05.2024, 20:24
@isomatte

Also nach dem was ich online gelesen habe, kann ich selbst das beantragen, dass es auch auf mein Konto geht und nicht dass von meiner mutter

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isomatte  14.05.2024, 22:07
@Happykeks989

Dann versuche dein Glück, wenn Du meiner Aussage keinen Glauben schenken willst !

Du selber kannst nach Antragstellung und Bewilligung des Kindergeldes durch einen Elternteil wie beschrieben einen Abzweigungsantrag stellen.

Dieser hat jedoch mit der Antragstellung des Kindergeldes nichts zu tun.

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