Kann ich vor Ausbildungsbeginn gekündigt werden?
ich habe in der Matheprüfung (MSA) wahrscheinlich eine 5 dadurch würde ich auf dem Zeugnis von 3 auf 4 rutschen. Ich habe meine Ausbildung als KFZ-Mechatroniker bereits unterschrieben und bin mir jetzt unsicher ob ich durch die 4 in Mathe nun gekündigt werden könnte
1 Antwort
Die Kündigung vor Ausbildungsbeginn ist im Berufsbildungsgesetz (BBiG) nicht geregelt. Das Bundesarbeitsgericht hat diese Frage aber dahingehend entschieden, dass ein Berufsausbildungsvertrag bereits vor Beginn ohne Einhaltung von Fristen von beiden Seiten schriftlich gekündigt werden kann
Quelle:IHK
Dann musst du das auch besser formulieren, ich kann nur lesen, was du schreibst, nicht, was du meinst.
Natürlich könnte die das, aber normalerweise würde das keine Firma tun ohne dir eine Chance im Betrieb zu geben.Deine Leistung in der Probezeit ist viel wichtiger als diese Note, denn Betriebe , wo die Mathenote sehr wichtig ist, die hätten auch ganz andere Anforderungen.
Das Unternehmen kann dich sogar ohne irgendwelche Gründe zu nennen kündigen.
Eine Firma kann das nicht. Das ist der im Handelsregister eingetragene Name eines Unternehmens. Und ein Handelsregistereintrag spricht keine Kündigungen aus.
Ich wollte ehr wissen ob die Firma mich für die 4 schon raus werfen würde, dass das geht weiss ich aber ob der Rutsch von 3 auf 4 für manche schon ein Rauswerf Kriterium ist, ist meine Frage