Jahresabrechnung?

8 Antworten

Elektronische Zähler speichern (zumindest bei Techem) zwei Werte je Monat, sodass bei einem Mieterwechsel immer korrekte Werte vorliegen, auch wenn nicht abgelesen wird.

Zudem: Nicht der Vermieter ist letztlich allein verantwortlich, sondern Du auch. Also immer bei Einzug oder Auszug alle Zähler, die irgendwie von Bedeutung sind, ablesen oder abfotografieren. Das geht auch bei den Heizungszählern.

Da bist Du reichlich spät dran mit einer Reklamation.

Wenn der Vermieter die Turnusablesung abwartet statt exakt abzurechnen könntest Du eventuell auf den Kosten des Leerstandes oder auf dem mutmaßliche erhöhten Heizverhalten des Nachmieters sitzenbleiben.

Sofern die Zählerstände nicht auf einen Stichtag gespeichert - sprich elektronisch abgelesen - werden können, muss der Vermieter bei Ein- oder Auszug eine Zwischenablesung beauftragen. Auch wenn ihn das extra Geld kostet.

Du solltest eine Abrechnung deshalb genau prüfen und dieser wahrscheinlich auf jeden Fall vorsorglich widersprechen.

Im konkreten Fall würde ich zum Mieterschutzbund gehen - und zwar jetzt und nicht erst in ein paar Monaten.

Er hat vielleicht beim Einzug des Nachmieter abgelesen. Nur hast du jetzt keine eigene Kontrolle ob dir der richtige Zählerstand zum Auszugsdatum verrechnet wird. Ist eher für dich nachteilig statt für den Vermieter.

Heikchen132 
Fragesteller
 29.04.2024, 09:19

Eigendlich hat er jedes Jahr ablesen lassen zuviel zu rechnen und zu teuer für ihn einen auskommen zu lassen um abzulesen.Seine Antwort

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Kann nicht sein. Der 01.11.24 liegt in der Zukunft.

Heikchen132 
Fragesteller
 29.04.2024, 09:20

Ja sorry Schreibfehler es soll heißen 2023.

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Du kannst am 1.11.24 nicht ausgezogen, weil der 1.11.24 erst noch kommt.

Heikchen132 
Fragesteller
 29.04.2024, 09:20

Sorry,2023

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