Ist es möglich, dass KP-Fotos zufällig angezeigt werden? Was macht man dann?
Ich habe heute einen Artikel über den Prozess gegen einen Mann gelesen, der Kinderpornos besessen hat. Er behauptete, der erste Kontakt zu den Fotos war ein Zufallsfund. Nun frage ich mich, ob das wirklich sein kann? Also, kann es wirklich passieren, dass man, ohne danach zu suchen, solche Fotos findet? Und wenn ja, was macht man dann? Selbstanzeige? Welche Strafe bekommt man?
3 Antworten
In entsprechend 0815-Bullshit-Gruppen wird teilweise ziemlich viel Zeug gepostet, welches mindestens im Grenzbereich ist. Insofern: Ja, wenn man in solchen Gruppen unterwegs ist, sind die Chancen, auf illegales Material zu treffen, nicht so ganz gering. Nicht umsonst ist der Anteil der Minderjährigen bei Tatverdächtigen im 184b/c-Bereich IIRC bei über 40 % (PKS 2022?).
Welche Strafe bekommt man?
Mindeststrafe ist im Fall des § 184b StGB eine Freiheitsstrafe von einem Jahr (im allgemeinen "Erwachsenen"-Strafrecht). Weniger ist nicht möglich, Einstellung gegen Auflagen ist ebenfalls ausgeschlossen.
Und wenn ja, was macht man dann? Selbstanzeige?
https://www.gutefrage.net/frage/ausversehen-cp-gesehen-was-nun#answer-541805491
Tatsächlich kommen sehr viele in den Besitz davon und das ohne, dass sie danach gesucht haben. In dubiosen Whatsappgruppen mit automatisiertem Download (ohne darauf zu achten, was die so schicken), auf irgendwelchen dubiosen Porno Seiten evtl. als Thumbail, welches im Cache landet, auf dubiosen Tauschseiten (wo man mehrere GB zB runterlädt) sind da auch gerne mal zwischen drin welche dabei...
Viele, die diesbezüglich angeklagt werden, handeln auch nicht mit bösen Absichten, weswegen die Mindeststrafe reduziert wird.
Die Strafe regelt der §184 StGB
Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Inhalte
https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__184b.html
Das Problem ist die aktuelle Mindeststrafe von einem Jahr. Hierdurch wird das ganze als Verbrechen behandelt und kann nicht eingestellt werden. Die Staatsanwaltschaft muss es anklagen und es muss eine Gerichtsverhandlung geben, bei dem der Richter auch mindestens ein Jahr geben muss. Es gab Richter, die das ganze abgelehnt und an den BGH weitergeleitet haben, weil sie es für verfassungswidrig halten. Siehe auch https://dserver.bundestag.de/btd/20/105/2010540.pdf
Ja, das habe ich verstanden, aber warum eine Mutter das Intim-Foto der Freundin der Tochter an die Eltern-Whats-App-Gruppe weiterschickt, kann ich nicht nachvollziehen.
Theoretisch schon. In einer verwahrlosten Telegramgruppe ohne Admin wurde auch viel illegales gepostet. Wenn man es nicht anders einstellt, wird alles, was in den Gruppen, in denen man Mitglied ist, automatisch in den internen Speicher des Endgerätes runtergeladen
Tolle Info! Danke! Aber beim zweiten Fall ist die Mutter auch nicht ganz dicht.