Ist das Verbot vom Chef trotzdem gerechtfertigt, obwohl alle einverstanden sind?

4 Antworten

Schutz von personenbezogenen Daten

  • Wenn der ArbG anordnet, daß die Arbeitspläne nicht fotografiert werden dürfen, dann muß man sich daran halten - auch wenn alle damit einverstanden wären - der ArbG ist zu einer Anordnung des Verbotes der Vervielfältigung der Dienstpläne auch, im Rahmen des Datenschutzes, verpflichtet, um die Daten der Mitarbeiter vor unberechtigter Weitergabe an unbefugte Dritte zu schützen.

Der ArbG muß sich absichern, damit kein Bußgeld droht, wenn die zuständige Behörde die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen überprüfen würde - daher ist es heute oft so, daß x-seitige Erklärungen von ArbN, Kunden, Lieferanten und Dienstleistern unterschrieben werden müssen - ein Wahnsinn --> aber so sind nun einmal die Gesetze (Datenschutz-Grundverordnung)

Grundsätzlich dürfen Dienstpläne nicht öffentlich ausgehangen werden oder Dienstpläne ausgehändigt werden, wo andere Mitarbeiter auch mit ihren Arbeitszeiten draufstehen, es sei denn, alle haben ihre Zustimmung gegeben (und das sollte auch nur dort ausgehangen werden, wo keine betriebsfremden Personen Zugang haben).

Wenn der ArbG nun das Fotografieren nicht möchte, befürchtet er eine Weitergabe an Unbefugte, was mit elektronischen Daten natürlich leichter möglich ist, als mit einem Dienstplan auf Papier - zudem ist z. B. WhatsApp datenschutzrechtlich bedenklich - daher hat der Chef sogar die Verpflichtung die Nutzung seiner Dienstpläne vor einem datenschutzrechtlichen Mißbrauch im Internet zu schützen und kann die Verwendung in Dateiform (hier: Foto) untersagen - er müsste eigentlich noch weitergehen und jede Vervielfältigung untersagen.

Ein Verstoß gegen die Anordnung kann zur Abmahnung führen --> mit weiteren Konsequenzen, wenn man weiterhin, entgegen der Dienstanweisung, fotografiert.

Ähm, das Problem ist nicht das fotografieren (für den eigenen Gebrauch) sondern die Veröffentlichung und Nutzung von WhatsApp.


Jochen5 
Fragesteller
 21.07.2021, 13:59

Ja aber wir haben es nur in der Gruppe von vielleicht 10 Kollegen veröffentlicht. Wir sind auch privat befreundet. Also alle per du

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Aliha  21.07.2021, 18:26
@Jochen5

Kapiere doch endlich, dass ihr nicht per Beschluss eine Anordnung eures Chefs, die zudem noch auf einem Gesetz beruht, aufheben könnt.

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Jochen5 
Fragesteller
 21.07.2021, 18:29
@Aliha

Das habe ich ja verstanden. Auf dem Plan steht beispielsweise nur Herr Müller hat Frühschicht, Herr Mayer hat Spätschicht usw. Ist leider verboten.

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Was erwartet dieser Chef? Dass sich jeder seinen persönlichen Plan - seine Arbeitsschichten abschreibt?

Dann muss er für jeden Mitarbeiter dessen Arbeitsplan gesondert ausdrucken und diesem in die Hand geben.

Seine Reaktion wäre durchaus gerechtfertigt. Es ist seine Aufgabe für die Einhaltung der Datenschutzgesetze zu sorgen (jedenfalls wenn er auch der Datenschutzbeauftragte der Firma ist, wovon ich in diesem Fall ausgehe). Also hat er das zu unterbinden, ganz egal wie die allgemeine Haltung zu dem Thema aussieht. Er ist praktisch gesehen in der Pflicht, auch wenn er es selbst für Schwachsinn hält in eurem Fall, und müsste Maßnahmen ergreifen, wenn er sich nicht angreifbar machen will. Meine Mitarbeiter haben auch kein Problem damit, dennoch verbiete ich es, damit ich auf der sicheren Seite bin wenn es um die Einhaltung der Regeln geht.

lg up


Jochen5 
Fragesteller
 21.07.2021, 13:11

Das verstehe ich ja. Aber wir waren alle einverstanden. Ich meine damit wirklich jeder Kollege. Natürlich wäre es etwas anderes wenn jemand nicht einverstanden ist. Da stehen ja auch keine persönlichen Daten drauf. Das steht nur darauf wie man arbeiten muss.

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upbrunce  21.07.2021, 13:12
@Jochen5

Verstehe ich auch, ist in meiner Firma auch so. Und am Liebsten würde ich es erlauben. Aber damit mache ich mich angreifbar, da ich den Datenschutz missachte. Und irgendwann kommt Tag X, an dem mir jemand aus dem Mitarbeiterstab was will und dann bin ich dran... Insofern bitte ich bei all meinen Mitarbeitern bei dem Thema um Verständnis. (Klappt bei mir dankenswerterweise.)

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Jochen5 
Fragesteller
 21.07.2021, 13:14
@Jochen5

War leider zu langsam. Da würdest du dich evtl sogar strafbar machen

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mjutu  21.07.2021, 13:14
@Jochen5

Hast du dir die Antwort durchgelesen? Als Chef hat er die Strafe von bis zu 50'000€ bei Datenschutzvergehen zu tragen. Wenn er euch mitteilt, dass die Pläne nicht fotografiert werden dürfen, könnte ihr nicht einfach per demokratischer Entscheidung darüber hinweggehen. Die Pläne dann noch ausgerechnet auf WhatsApp hochzuladen ist eine schlechte Idee. Denn dazu müsste er erstens schriftlichze Einverständniserklärungen von euch allen haben, zweitens einen Verarbeitungsvertrag mit WhatsApp, der auch die Verarbeitung der Daten im Ausland sicher regelt.

Die DSGVO wurde nicht zum Spaß erstellt.

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